Aktuell

System im Wandel

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System im Wandel

Während eines Teilabschnitts im Produktionszyklus der Ferkelerzeugung, dem Deckbereich, bleibt den Tieren künftig der beengte Kastenstand erspart. Doch bis er dort abgeschafft wird, dauert es noch acht Jahre. Zudem sollen Sauen ihre Ferkel weiterhin in den Käfigen zur Welt bringen. Auch deren Leid erlaubt aber keinen Aufschub.

  • Autor: Joscha Duhme, Redakteur DU UND DAS TIER

Aufstehen. Hinlegen. Aufstehen. Hinlegen. Tagein, tagaus ist dies alles, was unzähligen Sauen in industriellen Schweineställen an Bewegung bleibt. Eine Drehung? Keine Chance. Von allen Seiten schränken kalte Metallstangen jegliche natürliche Bewegung ein. Es ist nicht daran zu denken, dass die Sauen ein Nest bauen, eine Beziehung zu ihren Ferkeln aufbauen und anderen artgemäßen Verhaltensweisen nachgehen könnten. So geht das über Wochen. Viele Tiere haben Druckstellen oder Verletzungen, leiden unter Herz-Kreislauf-Schwäch e oder entwickeln Verhaltensstörungen wie Stangenbeißen oder Aggression.

Dauer der Fixierung im Kastenstand

HEUTE
161 Tage pro Jahr werden Sauen fixiert – circa 70 Tage je Zyklus im Zeitraum von einer Woche vor der Geburt über die Säugezeit und zusätzlich vom Zeitpunkt, bei dem die Ferkel von den Sauen getrennt werden, bis zu vier Wochen nach der Besamung. Bei durchschnittlich 2,3 Produktionszyklen pro Jahr entspricht dies 5,4 Monaten.

2028
80,5 Tage pro Jahr werden die Sauen 2028 nach aktuellem Stand durchschnittlich im Kastenstand verbringen. Dann dürfen Sauen zwar im Abferkelbereich noch immer 35 Tage lang fixiert werden, im Deckbereich wird aber die Gruppenhaltung Standard sein und eine Fixierung nur noch für den Eingriff der Besamung erfolgen.

2035
11,5 Tage pro Jahr verbringen Sauen nach Ablauf der 15-jährigen Übergangsfrist im Kastenstand. Dann dürfen Sauen auch im Abferkelbereich nur noch maximal fünf Tage am Stück fixiert werden. Das ist ein großer Fortschritt für den Tierschutz. Die Fixierung zum Zeitpunkt der Geburt schränkt die Tiere aber weiterhin massiv ein.

Vorgaben seit 1992 missachtet

Trotz dieser beklemmenden Bilder rennen Tierschützer in der Politik keine offenen Türen ein. Seit drei Jahrzehnten müssen sie Überzeugungsarbeit leisten, um dem Ausstieg aus der Kastenstandhaltung auch nur ein Stück näherzukommen. Laut der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen Sauen zumindest mit ausgestreckten Beinen und ausgestrecktem Kopf beidseitig in Seitenlage liegen können – weder eingeschränkt durch bauliche Hindernisse noch durch andere Sauen. „Die heute häufig genutzten Kastenstände in den konventionellen Sauenhaltungen sind dafür zu eng. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2016 geurteilt, dass alle Kastenstände diese schon seit 1992 geltende Vorgabe erfüllen müssen. Jetzt haben wir 2020 und nichts ist passiert“, sagt Dr. Miriam Goldschalt, Referentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Zwischenzeitlich hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den Passus, dass die Tiere ihre Gliedmaßen ausstrecken können müssen, im Verordnungsentwurf der Bundesregierung sogar vollständig gestrichen. Daher ist es auch dem Engagement der Tierschützer, ihren Demonstrationen und Briefen an Politiker, der Presse- und Lobbyarbeit sowie Kampagnen zu verdanken, dass der Bundesrat im Sommer endlich beschlossen hat, das Urteil wenigstens in Teilen umzusetzen und Kastenstände künftig teilweise abzuschaffen. Das Ende dieser tierschutzwidrigen Haltungsform ist aber nur für den Deckbereich geplant, in dem die Sauen während der Rausche, der Zeit, in der die Sau trächtig werden kann, kontrolliert und künstlich besamt werden. Und den Landwirten bleiben acht Jahre Übergangsfrist, in der die Enge nahezu unverändert bestehen bleiben kann, bis sie dort die Gruppenhaltung ohne Kastenstand einführen müssen.

Ein erster Schritt, dem viele folgen müssen

Ein Ende des Kastenstandes im Abferkelbereich, in dem die Sauen vor und nach der Geburt wochenlang fixiert werden, ist leider noch nicht absehbar. „Dass die Gruppenhaltung von Sauen im Deckbereich verbindlich wird, ist ein Erfolg für den Tierschutz, der in weiter Ferne schien“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und ergänzt: „Die Kastenstandfrage ist eine Systemfrage und die duldet keinen weiteren Aufschub. Mit dem verbindlichen Ziel der Gruppenhaltung beginnt ein Systemwechsel, der nicht bei der Sau stehen bleiben darf. Entscheidend ist jetzt, dass weitere Fragen, wie etwa die nach dem Abferkelbereich, nicht auf die lange Bank geschoben werden.“ Dort reduziert der Bundesratsbeschluss lediglich die Dauer der Fixierung von 35 auf fünf Tage und lässt den Landwirten für die Umsetzung auch noch 15 Jahre Zeit. „Hier muss nachgebessert werden. Aus Tierschutzsicht bleibt das Ziel, die freie Abferkelung nach zehn Jahren umzusetzen“, fordert Schröder. Bei dieser werden die Sauen vor und während der Geburt sowie während der Zeit des Säugens nicht routinemäßig fixiert, sondern können sich frei bewegen. Sauen und Ferkel können so interagieren, ihr Sozialverhalten ausleben und die Sauen vor der Geburt ein Nest bauen. Praxiserfahrungen aus Ländern wie Norwegen und Schweden haben gezeigt, dass dies ohne höhere Ferkelverluste möglich ist. „Da es sich bei der Umstellung auf die freie Abferkelung um einen komplexen Systemwandel handelt, müssen alle Bereiche mitgedacht werden. Beispielsweise sollte die Zucht künftig auf kleinere Würfe und vitalere Ferkel abzielen, auf Sauen, die ihre Ferkel versorgen und aufziehen können und außerdem gute mütterliche und soziale Eigenschaften aufweisen“, sagt Goldschalt. Die auf Hochleistung konzentrierte Zucht hat dazu geführt, dass Sauen mehr Ferkel auf die Welt bringen, als sie Zitzen haben, und die vielen Ferkel so nicht gleichsam versorgen können. Dadurch steigt auch die Zahl an lebensschwachen Ferkeln und an Ferkelverlusten.

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