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TTIP: Tierschutz auf dem Prüfstand

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TTIP: Tierschutz auf dem Prüfstand

Der Tierschutz ist bei den Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP kein eigenständiges Themengebiet. Dennoch könnte er jetzt zu einem entscheidenden Prüfstein werden.

Bei den jüngsten Verhandlungsrunden – die letzte fand Anfang Oktober in Miami statt – standen unter anderem die Gegensätze bei der Zulassung von Kosmetika im Blickpunkt. In der EU dürfen über 1.300 Substanzen nicht für Kosmetika verwendet werden, weil von ihnen eine Gefahr für Gesundheit oder Umwelt ausgehen kann. In den USA sind es gerade einmal elf Substanzen. Dazu kommt, dass in der EU ein Tierversuchsverbot für kosmetische Mittel und Inhaltsstoffe gilt, das es Herstellern aus Drittstaaten zusätzlich erschwert, ihre Produkte auf den EU-Markt zu bringen.

Keine Gesamtstrategie erkennbar

US-Erzeuger wollen diese Handelshemmnisse im Zuge der TTIP-Verhandlungen beseitigen. Zwar versichern EU-Kommission und Bundesregierung, dass TTIP nichts an den geltenden EU Regelungen ändern werde und dass man die TTIP-Verhandlungen nutzen wolle, um tierversuchsfreie Prüfverfahren zu etablieren. Nach Erkenntnissen des Deutschen Tierschutzbundes wird tatsächlich über die Anerkennung alternativer Prüfprotokolle verhandelt, allerdings nur für bestimmte Stoffklassen, wie etwa Lichtschutzfaktoren. Von einer Gesamtstrategie zur Durchsetzung tierversuchsfreier Verfahren könne nicht die Rede sein. Insbesondere müsse auch sichergestellt werden, dass die Prüfung kosmetischer Inhaltsstoffe, die zugleich medizinische Zwecke erfüllen können oder für andere Anwendungsbereiche eingesetzt werden wie z. B. im Chemikalienbereich, ebenfalls tierversuchsfrei erfolgt. Hierfür sind trotz bereits verfügbarer moderner tierversuchsfreier Testmethoden bislang auch Tierversuche in der EU noch vorgeschrieben.

Klonen von Tieren

Besonders heikel gestaltet sich für die EU-Verhandler derzeit das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung. Auch hier hat die US-Seite von Anfang an eine Öffnung der Märkte gefordert. Als die EU-Kommission Ende 2013 einen EU-Regelungsentwurf vorlegte, der den Handel mit Klonprodukten kaum verhindert hätte, wurde dies bereits als ein Einknicken vor den anstehenden TTIP-Verhandlungen gewertet.

Vor wenigen Wochen hatte das EU-Parlament über den Kommissionsentwurf zu entscheiden und erteilte ihm eine klare Absage. Statt eines fünfjährigen Moratoriums, das die EU-Kommission vorsah, will das Parlament das Erzeugen von Klontieren für die Landwirtschaft dauerhaft verbieten. Auch dem Ansinnen der Kommission, die Einfuhr von Klontiersamen und damit die Nachzucht von Klontieren in der EU ebenso freizugeben wie die Einfuhr von Lebensmitteln und anderen Produkten, die von Klontiernachkommen stammen, erteilten die Abgeordneten ein klare Absage. Nach ihrem Willen soll es ein wirklich umfassendes Klonverbot in der EU geben. Ein solches Verbot wäre dann auch durch TTIP nicht auszuhebeln.

Tierschutz als wichtiger Bestandteil der Verhandlungen

Nun müssen die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten entscheiden. Der Deutsche Tierschutzbund und seine Partnerorganisationen in der Eurogroup for Animals setzen alles daran, dass die Mitgliedstaaten dem Votum des Parlaments folgen und damit auch in Kauf nehmen, die TTIP-Verhandlungen zu erschweren. Tun sie es nicht, wären nach Einschätzung des Deutschen Tierschutzbundes die wiederholten Beteuerungen, dass TTIP keinen Einfluss auf die Tier-, Verbraucher- oder Umweltschutzstandards in Europa habe, noch vor Abschluss der Vertragsverhandlungen ad absurdum geführt.

Bildrechte: Teaserbild "Kühe und Containerschiff": Niko Korte/pixelio.de