Zoophilie bleibt in Deutschland verboten

Laut einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt es in Deutschland weiterhin verboten, Tiere für sexuelle Handlungen zu missbrauchen und sie zu artwidrigem Verhalten zu zwingen. Zwei Kläger hatten zuvor gegen die aktuellen gesetzlichen Regelungen geklagt, da sie sich in ihrem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt sahen. Zoophilie gilt in Deutschland seit 2013 als Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet.

Strengere Verfolgung von Zoophilie nötig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Schutz des Wohlbefindens von Tieren auch den Schutz vor erzwungenen sexuellen Übergriffen miteinschließt. Das Leid der Tiere stehe in keinem Verhältnis zum angestrebten Zweck der sexuellen Befriedigung.

In Deutschland kommt es immer wieder vor, dass Menschen Tiere sexuell missbrauchen. Die meisten sexuellen Übergriffe auf Tiere gehen mit einer massiven Beeinträchtigung ihrer existenziellen Bedürfnisse und mit körperlichen sowie psychischen Schäden einher. Die Schweiz, Großbritannien und Dänemark haben bereits konsequentere Gesetze. Dort gelten sexuelle Übergriffe auf Tiere als Straftat und werden demzufolge mit höheren Strafen belegt. Zoophilie ist kein Bagatelldelikt. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die deutschen Behörden auf, Zoophilie auch hierzulande strikter und konsequenter zu verfolgen.

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