Verbandsklage in Rheinland-Pfalz

Der Deutsche Tierschutzbund freut sich über die Anerkennung seines Landesverbands Rheinland-Pfalz nach dem Verbandsklage-Gesetz, welche Umweltministerin Ulrike Höfken heute bekannt gab. Damit ist der Landesverband zukünftig berechtigt, sich bereits im Vorfeld bestimmter Rechtsetzungs- und Genehmigungsverfahren im Tierschutz einzubringen.

Ebenfalls zugelassen wurden die Landesverbände des Vereins „Menschen für Tierrechte“ sowie die des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Rheinland-Pfalz hatte das Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine 2014 verabschiedet.

Den Tieren eine Stimme geben

Die anerkannten Vereine erhalten die Möglichkeit, geltende Tierschutzbestimmungen notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Bei tierschutzrelevanten Rechtsetzungsverfahren und Baugenehmigungen müssen sie gehört werden. Ebenso erhalten die Vereine auf Antrag der Behörde Auskunft zu Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren, die etwa das Schächten, das Kürzen von Schnäbeln bei Geflügel oder genehmigungspflichtige Tierversuche betreffen. Außerdem muss die Behörde auf Antrag mitteilen, wie viele und welche Verfahren anhängig sind. Indem die Vereine von Anfang an einbezogen werden, können mögliche Klagen von vorn herein vermieden werden.

Kritik übte der Deutsche Tierschutzbund bei Einführung des Gesetzes daran, dass für zoologische Einrichtungen weit reichende Ausnahmen gelten und sie den Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten der anerkannten Verbände grundsätzlich entzogen bleiben.

Die vollständige Pressemeldung lesen Sie hier

Comments are closed.