Tierversuche: Tierschutzgesetz verstößt gegen EU-Recht

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen haben das juristische Gutachten zur Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht veröffentlicht. Das Gutachten listet 18 tierschutzrelevante Verstöße auf, die den Deutschen Tierschutzbund in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass das Tierschutzgesetz gegen EU-Recht verstößt. Besonders gravierend ist die in Deutschland stark eingeschränkte Prüferlaubnis der Behörden, die für die Genehmigung von Tierversuchsprojekten zuständig sind. Dies hatte der Deutsche Tierschutzbund 2014 auch in seiner Beschwerde bei der EU herausgestrichen. Leidtragende sind die Tiere, die in den Versuchen leiden müssen.

Genehmigungsverfahren bei Tierversuchen sind mangelhaft

Das jetzt veröffentlichte Gutachten, verfasst vom Kommentator des Tierschutzgesetzes, Dr. Christoph Maisack, unterstreicht vor allem die Mängel beim Genehmigungsverfahren von Tierversuchsvorhaben. Dies hatte der Deutsche Tierschutzbundes auch in seiner Beschwerde aufgegriffen. So müssen Behörden formal richtig gestellte Tierversuchsanträge genehmigen, obwohl die Richtlinie von den Mitgliedstaaten verlangt, dass die Behörden eigenständig und unparteiisch die Unerlässlichkeit prüfen.

Tierversuche in der Lehre verstoßen gegen EU-Recht

Auch die Tierversuche in der Lehre sind so geregelt, dass das Tierschutzgesetz gegen EU-Recht verstößt. Deutschland erlaubt ein vereinfachtes Verfahren für die Versuchserlaubnis, während nach EU-Recht alle Tierversuche der Genehmigungspflicht unterliegen. Des Weiteren dokumentiert das Gutachten weitere Verstöße. Dazu zählen zu weit gehende Versuche an Affen, ein Verbot von Versuchen, die Tiere extrem leiden lassen und unzureichende Sanktionen bei Verstößen.

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier und im Titelthema „Gequält und weggeworfen“ von DU UND DAS TIER

(Foto: Deutscher Tierschutzbund e. V.)

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