Schweiz: Schmerzfreier Tod für Hummer?

Das schweizerische Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) möchte Hummer, Langusten und Krabben besser schützen und ihnen einen Teil ihres Leids ersparen. Eine Verordnungsänderung soll dies festlegen. Demnach müssen Köche die Tiere zukünftig vor ihrem Tod im Kochtopf betäuben. Auch die Transportbedingungen sollen sich verbessern. So dürfen lebende Tiere nicht mehr direkt auf Eis, sondern nur noch in Wasser gelagert werden.

So „leben“ Hummer bisher

Bisher haben Hummer, bevor sie auf dem Teller landen, eine regelrechte Tortur hinter sich. Nachdem die Fischer sie ihrem natürlichen Lebensraum entrissen haben, müssen die Tiere oft noch monatelang mit zusammengeklebten Scheren und ohne Nahrung in Schauaquarien dahinvegetieren. Überleben die Tiere diese monatelange „Hälterung“, werfen die Köche sie anschließend lebendig in kochendes Wasser. Ihr Todeskampf dauert mehrere Minuten.

Mehr Schutz für Hummer und Co.?

Auch wenn die Schweiz den Tieren jetzt zumindest diesen grausamen Tod ersparen will, ist es fraglich, ob die Verordnungsveränderung eine wirkliche Verbesserung darstellt. Zwar sollen Hummer zukünftig nur unter Betäubung getötet werden, es werden jedoch keine entsprechenden Methoden vorgeschrieben. So bleibt es unklar, wie die Betäubung  in der Praxis geschehen soll. Zudem schränkt der Gesetzestext die Vorgabe auch folgendermaßen ein: Sofern eine Betäubung nicht möglich ist, muss alles Notwendige unternommen werden, um Schmerzen, Leiden und Angst auf ein Minimum zu reduzieren. Schließlich soll zudem das monatelange Hältern erlaubt bleiben.

Überhaupt wird das Ziel, den Tieren durch die Betäubung den schmerzvollen Tod zu ersparen, aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes leider unerfüllt bleiben. Dem aktuellen Wissens- und Forschungsstand zufolge gibt es keine schonende und zuverlässige Betäubungs- und Tötungsmethode, die den Tieren einen tiergerechten Tod  gewährleistet.

Verzichten Sie auf Krustentiere

Aus all diesen Gründen lehnt der Deutsche Tierschutzbund es ab, Hummer und andere kommerziell genutzte Krustentierarten als Nahrungsmittel zu verwenden. Verbraucher sollten Hummer und Co. von ihrem Speiseplan streichen und auf Delikatessen ohne Tierleid zurückgreifen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite des Deutschen Tierschutzbundes.

( Foto: © Deutscher Tierschutzbund e. V.)

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