Rechtliche Tipps

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Rechtliche Tipps

Sowohl auf Facebook als auch in der letzten Ausgabe von DU UND DAS TIER haben wir Sie um Ihre Fragen zum Thema Tierrecht gebeten. Viele Tierfreunde haben den Aufruf genutzt. Wir haben die Fragen zusammengetragen und Evelyn Ofensberger, unsere Expertin für Recht, hat diese in unserer Serie „Nachgefragt“ für Sie beantwortet.

  • Autor: Evelyn Ofensberger, Leiterin der Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes

Wenn man frei lebende Katzen über einen längeren Zeitraum füttert, erwirbt man dann Eigentumsrechte beziehungsweise Pflichten?

Frei lebende Katzen sind herrenlos. Sie haben weder einen Besitzer noch einen Eigentümer. Das bloße Füttern frei lebender Katzen begründet für sich allein noch keinen Besitz. Dazu ist es notwendig, dass derjenige, der füttert, die tatsächliche Sachherrschaft über das Tier erlangt.

Das ist bei einem herrenlosen Tier, das weder an Menschen noch an ein Leben in einem Haus oder einem Freigehege gewöhnt ist, schwierig bis unmöglich. Die tatsächliche Erlangung der Sachherrschaft und der Besitzbegründungswille müssen nach außen erkennbar sein. Davon kann man sprechen, wenn die Katzen sich im Garten desjenigen befinden, der die Katzen füttert. Die Katzen müssen auf Rufen der fütternden Person auch immer wieder dorthin zurückkehren und in den Haushalt der fütternden Person integriert werden können.

Dies ist nicht der Fall, wenn jemand nur Katzenfutter auslegt, um frei lebende Katzen zu füttern.

Ist die Katzenhaltung in einer Mietwohnung zustimmungspflichtig? Einerseits heißt es, Katzen zählen nicht mehr zu den Kleintieren – in meiner privaten Haftpflichtversicherung steht aber unter anderem der Passus „….versichert sind durch Kleintiere (Aquarien, Vögel, Nager, Katzen entstandene Schäden…“. Was ist nun richtig?

Beides ist richtig. Der Vermieter kann die Haltung einer Katze im Mietvertrag durch eine individuelle Zusatzvereinbarung immer noch rechtswirksam verbieten. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine vorformulierte Klausel im Mietvertrag im Sinne einer allgemeinen Geschäftsbedingung handelt, die jegliche Tierhaltung verbietet.

Eine solche Klausel würde den Mieter unangemessen benachteiligen. Das Halten einer einzelnen Katze muss der Vermieter normalerweise erlauben. Die Rechtsprechung zählt die Haltung einer Hauskatze im Regelfall zum üblichen Gebrauch einer Mietsache. Die Erlaubnis kann aber widerrufen werden, wenn nachgewiesen wird, dass das Tier die Nachbarn unzumutbar stört.

Aus der Sicht der Haftpflichtversicherer gelten Katzen immer als Kleintiere, weil sie aufgrund ihrer Größe im Vergleich zu Pferden oder Hunden keine größeren Schäden anrichten. Ein Katzenbesitzer kann daher einen Schaden, den seine Katze bei Dritten verursacht, über seine Privathaftpflichtversicherung regulieren.

Muss man den Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn man einen Hund zum Arbeitsplatz (angemietetes Büro) mitbringt?

Wenn man selbst der Mieter des Büroraumes ist, dann schon, denn die Hundehaltung ist in Gewerbeimmobilien grundsätzlich nicht erlaubt. Die Hundehaltung bedarf daher der vorherigen Zustimmung des Vermieters, die man sich am besten schriftlich erteilen lässt. Ist das Mitbringen eines Hundes ins Büro laut Mietvertrag erlaubt, dann liegt die Entscheidung, ob ein Hund ins Büro mitgebracht werden darf, allein beim Arbeitgeber. Dieser legt im Rahmen seines Direktionsrechtes die Bedingungen fest, zu denen ein Hund mit ins Büro gebracht werden kann.

So kann er zum Beispiel verlangen, dass der Halter des Hundes eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auch kann er verlangen,  dass alle Kollegen damit einverstanden sind, dass der Hund mit ins Büro gebracht wird. Der Arbeitgeber kann die Einwilligung, dass der Hund mit ins Büro darf, jederzeit zurücknehmen, wenn betriebliche Abläufe durch das Tier gestört werden.

Kann ein Vermieter verbieten ein Katzennetz anzubringen?

Ja, das kann er. Zum Beispiel wenn das Katzennetz die Hauswand beschädigt, weil es mit Dübeln und Schrauben befestigt worden ist. Dann liegt eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung der Mietsache nach § 541 BGB vor. Dadurch ist der Vermieter berechtigt, die Beseitigung des Netzes zu verlangen. Zudem kann der Vermieter monieren, dass das Katzennetz den optischen Gesamteindruck der Fassade verändert. Verwendet der Katzenhalter jedoch ein Katzennetz, das sich jederzeit ohne Beschädigung der Außenwand wieder abmontieren lässt, sieht das anders aus. Ist das Katzennetz zudem mit bloßem Auge kaum zu erkennen und sind die Balkone nicht an der Vorderfront, sondern nach hinten gerichtet, liegt auch keine optische Beeinträchtigung des Wohnhauses vor.  Dann kann sogar eine Zustimmungspflicht des Vermieters für das Katzennetz vorliegen.

Neben meinem Wohnhaus sind zwei Wiesengrundstücke frei, auf denen ich gerne zwei Kühe halten möchte. Stimmt es, dass man im Ort keine Kühe halten darf?

Ob die Haltung zweier Kühe zulässig ist, richtet sich nach Paragraf 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO): Eine Großtierhaltung wird in der Regel im allgemeinen Wohngebiet aber abgelehnt, da sie der Eigenart der in dem Baugebiet liegenden Grundstücke widerspricht. Wenn Ihr Grundstück unmittelbar an zwei Wiesen oder einen landwirtschaftlich geprägten Außenbereich grenzt, wäre eine Genehmigung eventuell denkbar.

Paragraf 14 Absatz 1 BauNVO erlaubt das Errichten von untergeordneten Nebenanlagen wie einem Stall oder Unterstand, der den Kühen Witterungsschutz bietet. Maßgebend sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Diese dürfen durch eine – wenn auch reduzierte – Großtierhaltung nicht gefährdet werden.

Kann der Vermieter die Erlaubnis zur Hunde- und Katzenhaltung verweigern, wenn man alleine in einem Einfamilienhaus mit großem Grundstück wohnt? Gibt es Obergrenzen für die erlaubte Anzahl der Tiere?

Die Haltung größerer Tiere wie Hunde oder Katzen bedarf der Zustimmung des Vermieters, auch wenn nichts im Mietvertrag steht. Selbst wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt, können Tiere im Haus Schäden anrichten, zum Beispiel durch ihr Gebell die Nachbarn belästigen.

Frei laufende Katzen können die Terrasse des Nachbarn verunreinigen. Es steht daher im Ermessen des Vermieters, ob er die Tierhaltung im Einfamilienhaus erlaubt oder nicht. Kein Ermessen hat er, wenn der Mieter überwiegende Interessen an der Tierhaltung anführen kann. Das wäre zum Beispiel bei einem blinden Mieter der Fall, der auf das Tier als Blindenführhund angewiesen ist.

Im allgemeinen Wohngebiet gelten zwei Schäferhunde schon als Obergrenze. Bei frei laufenden Katzen muss es ein Nachbar dulden, wenn bis zu zwei Katzen seinen Garten durchqueren. Im Haus selbst können etwa bis zu fünf
Katzen gehalten werden.

Dürfen Pferde rein rechtlich allein auf einer Koppel gehalten werden und was kann man dagegen tun, wenn man eine solche Einzelhaltung beobachtet?

Eine spezielle Pferdehaltungsverordnung gibt es nicht. Es gibt aber Leitlinien des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zur Pferdehaltung und diese sehen in Ziffer 2.1.1. vor, dass das Halten eines einzelnen Pferdes ohne Artgenossen nur in begründeten Ausnahmefällen vertretbar ist.

Mit Berufung auf die auch in der Rechtsprechung anerkannten Leitlinien des BMEL kann man sich an die Veterinärbehörde wenden und diese bitten, die Pferdehaltung zu kontrollieren.

Was können Tierschutzvereine und Privatpersonen tun, damit Gemeinden ihre Katzenschutzverordnungen auch umsetzen?

Zuständig für die Umsetzung von Kommunalverordnungen ist das Ordnungsamt. Bei Verordnungen nach Paragraf 13 b des Tierschutzgesetzes zusätzlich auch das Veterinäramt, je nach Verordnungstext. Beide Stellen können
kontaktiert werden, wenn sich der Halter nicht an die Regelung hält. Wichtiger als das Anzeigen ist das Informieren und Aufklären der Bevölkerung.

Tierschutzvereine übernehmen diese Aufgabe für die Öffentlichkeit. Jeder, der seine Katze kastrieren, kennzeichnen und registrieren lässt, trägt dazu bei, das Leid der frei lebenden Katzen zu verringern. Die Kennzeichnung ist aber
nur dann sinnvoll, wenn diese mit den Daten des Tieres und des Halters im kostenfreien Deutschen Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes gemeldet wird. Eine entlaufene Katze kann so identifiziert und an den Halter zurückgeführt werden.

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