Rasseliste durch die Hintertür

Das neue Hundegesetz ist bereits seit Juni beschlossene Sache – ab Januar dürfen Hunde in Schleswig-Holstein nicht mehr aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Die stark umstrittene Rasseliste für gefährliche Hunde ist damit in diesem Bundesland abgeschafft. Allerdings wollen viele Kommunen die extrem hohe Hundesteuer für die betroffenen Rassen weiterhin erheben.

Gemeinden dürfen Hunde weiterhin als gefährlich einstufen

Aus einem internen Schreiben des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages an die Gemeinden geht allerdings hervor, dass die Gemeinde grundsätzlich befugt ist, Hunde als typischerweise gefährlich einzustufen. Weiter soll es in dem Schreiben heißen: Der Gemeindetag empfiehlt „als Anknüpfungspunkt für eine steuerrechtliche Rasseliste die im Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland getroffenen Wertungen des Bundesgesetzgebers.“

Empört reagiert Holger Sauerzweig-Strey, Landesvorsitzender des Deutsche Tierschutzbundes. Er bezeichnet die Vorgehensweise von einer „Wiedereinführung der Rasseliste durch die Hintertür“. Seiner Meinung nach gehe es einzig und allein darum, die Mehreinnahmen für die Gemeinden sicherzustellen.

Rasselisten sind diskriminierend

Wissenschaftliche Studien bestätigen, dass im Einzelfall über die Gefährlichkeit eines Hundes entschieden werden muss. Dass durch die Einführung einer Rasseliste weniger Beißvorfälle zu verzeichnen sind, ist ebenfalls statistisch nicht belegt. Ein Sachkundenachweis des Halters ist nicht nur aus Sicht der Gefahrenprävention, sondern auch aus Tierschutzsicht zu begrüßen.

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