Autor: Nadine Carstens, Redakteurin DU UND DAS TIER
Geht es nach der Bayerischen Staatsregierung, soll der Abschuss von Wölfen erleichtert werden. Um das zu ermöglichen, beschloss sie Ende April eine sogenannte Wolfsverordnung. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Bayern halten diesen Schritt für reine Klientelpolitik und Panikmache: „Die vorgelegte Verordnung ist weder rechtskonform noch praxistauglich, also nur Wahlkampfrhetorik. Auch in Bayern gilt EU-Recht“, mahnt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 10. Mai bestätigt, dass die Verordnung sowohl dem deutschen als auch dem europäischen Recht widerspricht. Demnach dürfen Wölfe, die allgemein als streng geschützt gelten, nur in absoluten Ausnahmen abgeschossen werden, wenn alle anderen Schutzvorkehrungen vergeblich waren. Die am 1. Mai in Kraft getretene Wolfsverordnung erlaubt den Abschuss hingegen, sobald ein Wolf ein Weidetier gerissen hat, sofern das Gebiet als nicht schützbar oder Herdenschutz als nicht zumutbar gilt.
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