Titelthema
Kastration und Kennzeichnung

(K)ein Katzenjammer!

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Kastration und Kennzeichnung

(K)ein Katzenjammer!

Katzen können ihre Menschen um den Finger wickeln – sofern sie ein Zuhause haben. In Deutschland gibt es über zwei Millionen frei lebende herrenlose Katzen. Sie zu kastrieren, ist wichtig, um Katzenelend entgegenzuwirken. Gleichzeitig spielt das Registrieren von Katzen eine große Rolle. Nur so lassen sich ausgebüxte Samtpfoten wiederfinden.

  • Autor: Nadia Wattad, Redaktion DU UND DAS TIER

Kater Findus war sieben Monate verschollen, wie vom Erdboden verschluckt. Weder das Aufhängen von Plakaten noch das Absuchen der Gegend brachten eine heiße Spur. „Es passierte während der Sommerferien. Wir sind in den Urlaub gefahren und sowohl mein Vater als auch ein Freund kam im Wechsel einmal täglich, um nach unserem Freigänger Findus zu sehen und ihn zu füttern. Eines Tages blieb sein Napf unangetastet. Seitdem wurde er nicht mehr gesehen“, so Familienvater Dennis Klingenberg aus Bremen. Seine Kinder wären darüber todtraurig gewesen. Nichts hätten sie unversucht gelassen. Sie klingelten bei den Nachbarn und suchten noch Wochen nach dem Verschwinden von Findus die Gegend ab. Der zu dem Zeitpunkt einjährige Kater blieb unauffindbar.

Insbesondere Kater gehen gerne auf Wanderschaft.

Die Kinder sind überglücklich, den lange verschwundenen Kater Findus wieder in die Arme zu schließen.

Timo, Mairin und Mila sind überglücklich, Kater Findus nach sieben Monaten endlich in die Arme schließen zu können.

„Wir hatten uns damit abgefunden, alles Mögliche getan zu haben, um Findus wiederzufinden“, so der Familienvater. Doch auf einmal kam der erlösende und völlig unerwartete Anruf. Eine Tierärztin hatte den implantierten Mikrochip von Findus ausgelesen, der beim Deutschen Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes registriert ist. Findus war in der Zwischenzeit von einer Dame im Bremer Stadtteil Vegesack aufgenommen worden. Diese wollte ihn von einer Tierärztin kastrieren lassen. Die Veterinärin stellte daraufhin fest, dass der Kater bereits kastriert war, und ließ im nächsten Schritt den Mikrochip des Tieres auslesen. Ein großer Zufall also. Da die Klingenbergs bei der kostenlosen Registrierung des Mikrochips ihre Anschrift beim Deutschen Haustierregister hinterlegt hatten, konnte der Kater der Familie zugeordnet werden.

„Für mich ist das Deutsche Haustierregister die beste Möglichkeit, ein vermisstes Haustier wiederzufinden. Die aufgehängten Plakate und WhatsApp-Gruppen haben zwar auch ein paar Hinweise gebracht, aber uns letztendlich Findus nicht zurückgegeben“, so Klingenberg. Es sei dann sehr unwirklich gewesen, den inzwischen ausgewachsenen und daher viel größeren Kater nach so einer langen Zeit auf einmal wieder im Haus zu haben. Viele Kilometer hatten Kater und Familie die letzten sieben Monate nicht voneinander getrennt, denn Bremen-Vegesack ist nur rund sieben Kilometer vom Wohnort der Klingenbergs entfernt.

Für Katzen spenden

Die Redaktion von DU UND DAS TIER hat mit Martina Beyer, Mitglied beim Deutschen Tierschutzbund, über die Notwendigkeit von Katzenkastrationen gesprochen.  Zum Interview Katzenkastration

Es kann jeden treffen

Auch Kater Garfield ließ seine Besitzer zittern. „Garfield hält sich gerne viel im Freien auf. Vor zwei Wochen habe ich ihn wie gewöhnlich morgens rausgelassen und als er abends nicht zum Fressen nach Hause kam, fing ich an, mir Sorgen zu machen“, so seine Besitzerin Angelika Haase. Da die aus dem Tierheim stammende rote Samtpfote im Sommer schon mal eine Woche untergetaucht war, versuchte die Besitzerin, ruhig zu bleiben, machte sich aber zusammen mit ihrem Sohn auf die Suche – vergebens. Daraufhin mobilisierte sie die Dorfgemeinde. „Uetze ist ein 700-Seelen-Dorf. Wir sind gut miteinander vernetzt. Niemand hatte Garfield gesehen und das beunruhigte mich sehr“, so Haase. Sie und ihr Sohn hängten Suchplakate auf, baten die Nachbarn, in Garagen und Kellern nachzusehen, und ein Bekannter veröffentlichte eine Vermisstenmeldung im sozialen Netzwerk Facebook – ohne Erfolg, Garfield blieb verschwunden.

Kater Garfield genießt es in vollen Zügen, wieder bei seiner Familie zu sein.

Kater Garfield genießt es in vollen Zügen, wieder bei seiner Familie zu sein.

„Ich hatte große Angst, dass ihn jemand mitgenommen haben könnte oder er irgendwo verletzt liegt. Mein Sohn und ich hatten die Hoffnung schon fast aufgegeben“, so Haase. Dann auf einmal der Anruf einer Tierärztin. „Einem Ehepaar war Garfield in der Nachbarschaft aufgefallen. Da er dort niemandem zugeordnet werden konnte, dafür aber sehr gepflegt aussah, gingen sie davon aus, dass er ausgebüxt sein musste. Sie brachten ihn dann in eine Tierarztpraxis“, erzählt Haase. Die Tierärztin habe dann den Mikrochip ausgelesen und festgestellt, dass der Kater Besitzer hat. „Verrückt an der Geschichte ist, dass Garfield 15 Kilometer entfernt von seinem Zuhause gefunden wurde. Er muss irgendwo mitgefahren sein“, vermutet die Besitzerin. Jetzt sei sie überglücklich, ihren Kater wiederzuhaben. „Wir sind froh, Garfield beim Deutschen Haustierregister registriert zu haben. Wer weiß, ob wir ihn sonst zurückbekommen hätten“, so Haase.

Eine Kennzeichnung und Registrierung von Katzen ist wichtig

Die Beispiele von Garfield und Findus zeigen, wie wichtig eine Registrierung des Tieres beim Deutschen Haustierregister ist. Vorab muss der Tierarzt der Katze lediglich einen reiskorngroßen Transponder, in dem ein kleiner Mikrochip enthalten ist, unter die Haut setzen. Alternativ kann er dem Tier auch im Rahmen einer Kastration eine Nummer in die Ohrmuscheln tätowieren. Da aber Tätowierungen mit den Jahren verblassen und sie eventuell eines Tages nicht mehr entziffert werden können, ist ein implantierter Mikrochip zuverlässiger. Nur mit diesem kann der Besitzer sein Tier auch über die Landesgrenze hinaus mitnehmen.

Der Service des Deutschen Haustierregisters ist kostenlos.

Der Tierarzt setzt der Katze einen reiskorngroßen Transponder unter die Haut.

Der Tierarzt setzt der Katze einen reiskorngroßen Transponder unter die Haut.

Nach erfolgter Kennzeichnung muss der Halter sein Tier mithilfe der Mikrochip- oder Tätowierungsnummer nur noch beim Deutschen Haustierregister registrieren lassen. Taucht das geliebte Haustier dann eines Tages von seinen Streifzügen nicht mehr auf, ist die Wahrscheinlichkeit viel höher, die Samtpfote dadurch wiederzufinden. Sieht ein Tierfreund eine verwahrlost wirkende herrenlose Katze oder eine Katze, die niemandem in der Nachbarschaft zugeordnet werden kann, sollte er mit ihr entweder direkt zum Tierarzt oder in das nächstgelegene Tierheim gehen. Mit einem speziellen Lesegerät kann dort die Mikrochipnummer aus dem Transponder ausgelesen werden. Ein Anruf beim Deutschen Haustierregister genügt, um die Halter zu ermitteln, sofern deren Kontaktdaten aktuell sind.

„Das gesamte Angebot des Deutschen Haustierregisters ist ein kostenloser Service des Deutschen Tierschutzbundes – und das bereits seit 1981. Damit ist es das älteste und einzige gemeinnützige Angebot seiner Art in Deutschland“, so Stephanie Schröder, Leiterin des Deutschen Haustierregisters. Die Suche nach einem vermissten Haustier erfolgt bundesweit und im Datenaustausch mit einem europaweiten Netzwerk. Der Kontakt erfolgt schnell über ein Service-Telefon. Für Tiere, die in Tierheimen abgegeben werden, ist eine besonders schnelle Rückführung garantiert, da der Deutsche Tierschutzbund eng mit seinen Mitgliedsvereinen vernetzt ist.

Die Kastration von Katzen ist immens wichtig

Nicht nur das Kennzeichnen der Katzen ist wichtig, auch deren Kastration spielt eine große Rolle – insbesondere für Freigänger- und herrenlose frei lebende Katzen. Nur so lässt sich das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen eindämmen. Allein eine unkastrierte Katze, die zweimal im Jahr Nachwuchs bekommt, von dem jeweils drei Junge pro Wurf überleben und sich jeweils fremde Partner suchen, kann in zehn Jahren rein rechnerisch zu über 240 Millionen Nachkommen beitragen. Eine Katze kann aber durchaus auch bis zu acht Junge pro Wurf gebären.
Doch den Katzenbabys steht keine rosige Zukunft bevor. Ihr Immunsystem ist schwach, sie leiden häufig unter Katzenschnupfen und sind zusätzlich von Flöhen und Würmern befallen.

Der Test mit dem Lesegerät zeigt, ob die Nummer des im Transponder enthaltenen Mikrochips ausgelesen werden kann.

Der Test mit dem Lesegerät zeigt, ob die Nummer des im Transponder enthaltenen Mikrochips ausgelesen werden kann.

„Die Katzenkinder sind meist ein Spiegel ihrer Mutter. Ist sie schon unterernährt und krank, ergeht es ihrem Nachwuchs nicht anders. Sie kann nicht genügend Milch geben und da sie nicht geimpft ist, fehlen dem Nachwuchs die schützenden Antikörper, die eigentlich in der Muttermilch vorhanden wären. Das macht ihn anfälliger für diverse Infektionskrankheiten“, so Andrea Furler-Mihali, Referentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Aus diesem Grund schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine deutschlandweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen vor.

Tierfreunde sehen nicht weg, sondern werden aktiv.

Gute Erfahrungen gibt es damit bereits in der Stadt Paderborn, die als erste im Jahr 2008 eine entsprechende Vorschrift in die Kommunalverordnung aufgenommen hat. Die zuständigen Veterinärbehörden klären dort die Katzenhalter über das Problem der unkontrollierten Fortpflanzung auf. Die Zahl der Kastrationen der Katzen aus privater Haltung hat daraufhin deutlich zugenommen. Auch einige Bundesländer haben das Problem frei lebender Katzen inzwischen erkannt und handeln. Darüber hinaus gibt es immer mehr Gemeinden mit geänderten Kommunalverordnungen. Diese können einerseits auf ordnungsrechtlicher Ebene oder auf Basis von Zuständigkeitsverordnungen der Länder nach Paragraf 13 b Tierschutzgesetz entstanden sein.

„Insgesamt gibt es heute über 500 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen“, so Furler-Mihali. Zuständigkeitsverordnungen auf Basis des Paragrafen 13 b Tierschutzgesetz existieren mittlerweile in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Zuletzt hat sich das Land Niedersachsen für eine Verordnung, die eine Kastration von Katzen vorsieht, ausgesprochen. Dadurch werden in Niedersachsen ansässige Gemeinden ermächtigt, für ihr Gebiet die Kennzeichnung, Registrierung oder Kastration von frei laufenden Katzen vorzuschreiben. Landesminister Christian Meyer appellierte an die Katzenhalter, ihre Tiere generell kastrieren zu lassen, um einer Vermehrung vorzubeugen. Den Kommunen riet der Minister, von dem neuen Handlungsspielraum regen Gebrauch zu machen.

Allein in Niedersachsen leben schätzungsweise mehr als 200.000 frei lebende Katzen auf der Straße, in Hinterhöfen, auf Bauernhöfen oder in stillgelegten Industriegebäuden. Diese Katzen sind meist sehr scheu und führen tagein, tagaus einen harten Kampf ums Überleben – im Verborgenen. Alle Straßenkatzen stammen ursprünglich von unkastrierten Hauskatzen ab.

 

Diese Landkarte bildet alle Bundesländer und deren Gemeinden ab, die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnung für Katzen eingeführt haben.

Diese Landkarte bildet alle Bundesländer und deren Gemeinden ab und zeigt die Verbreitung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnung für Katzen in Deutschland.

Der Deutsche Tierschutzbund hilft

Der Deutsche Tierschutzbund unterstützt auch in diesem Jahr ihm angeschlossene Landesverbände finanziell mit mehreren Tausend Euro, die in Kastrationsaktionen der angeschlossenen Mitgliedsvereine fließen sollen. Damit übernimmt der Verband eine staatliche Aufgabe. Insbesondere Bayern, das zu den finanzstarken Bundesländern gehört, stiehlt sich konsequent aus der Verantwortung, auch seinen Teil zu weniger Katzenleid auf der Straße beizutragen. Finanzielle Unterstützung erwartet man hier vergebens. „Bayern hat zwar mit seiner Zuständigkeitsverordnung auf Basis des Paragrafen 13 b Tierschutzgesetz eine Ermächtigungsgrundlage für die Kastration herrenloser Katzen geschaffen, die aber nichts nützt, wenn die Bürgermeister der Städte keinen Handlungsbedarf erkennen. Der Tierschutz sieht hier null Cent“, so Andreas Brucker vom Landestierschutzverband Bayern. Zuletzt hat sich Nicole Brühl, Präsidentin des Landestierschutzverbandes Bayern, in einem offenen Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer gewandt. In diesem konfrontiert der Landesverband den politischen Entscheidungsträger mit den fehlenden Geldern für den Tierschutz.

Ganz anders gestaltet sich die Lage in Baden-Württemberg: Seit November 2013 unterstützt das Land zusammen mit dem Landesverband Katzenkastrationen mit 60.000 Euro. Auch in diesem Jahr stellt der Landesverband 30.000 Euro für Kastrationsprojekte bereit. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz legte weitere 30.000 Euro drauf.
Auch Mecklenburg-Vorpommern bleibt nicht untätig: Aus dem Fond für Tierheiminvestitionen des Landwirtschaftsministeriums sollen laut Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern, in diesem Jahr noch 20.000 Euro in Kastrationsprojekte fließen. Auch letztes Jahr wurden die Tierheime mit dem gleichen Betrag unterstützt. Selbst Nordrhein-Westfalen, eines der ärmeren Bundesländer, sieht Handlungsbedarf und bezuschusst 2017 Katzenkastrationen mit insgesamt 200.000 Euro, wovon maximal 5.000 Euro an einen einzelnen Tierschutzverein gehen können.

Niedersachsen plant, 200.000 Euro für die Kastration von Straßenkatzen auszugeben. Hierfür hat das Bundesland Gelder aus dem Tierschutzplan abgezweigt. Der 2011 ins Leben gerufene Tierschutzplan Niedersachsen hat das Ziel, Lösungen zu Fragen tiergerechter Haltungsbedingungen zu erarbeiten und in einem vorgegebenen Zeitrahmen in die Praxis umzusetzen. Allerdings betrifft jener Tierschutzplan Tiere in der Landwirtschaft und keine Haustiere. Die abgezwackten 200.000 Euro werden also an anderer Stelle fehlen.

Rheinland-Pfalz bezuschusst ebenfalls 30 Prozent der Kosten von Katzenkastrationen, maximal 2.500 Euro. Auch Sachsen und Schleswig-Holstein unterstützen die Tierschutzvereine und bezuschussen Kastrationen von Straßenkatzen.

Tierheime stoßen an ihre Grenzen

Nicht jede Katze kann so geborgen in einem Zuhause den Tag verschlafen.

Nicht jede Katze kann so geborgen den Tag verschlafen.

Die Tierheime geben ihr Bestes und helfen den Straßenkatzen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Laut der im Juli 2014 vom Deutschen Tierschutzbund in Auftrag gegebenen Untersuchung „Tierheime in Deutschland“ haben die Tierheime mit erheblichen Kosten zu kämpfen. Allein die Kastrationen frei lebender Katzen machen 36 Prozent der Gesamtkosten aller im Tierheim durchgeführten Kastrationen aus. Für die Versorgung frei lebender Katzen erhalten lediglich 35 Prozent der Tierheime Zuschüsse von öffentlichen Stellen. Man sieht, dass hier noch viel Luft nach oben ist.

„Es braucht dringend ein Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebot für Freigängerkatzen, um das Problem in den Griff zu bekommen“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Neben dem Gesetzgeber sieht er aber auch die Katzenbesitzer in der Pflicht: „Nur indem Katzenbesitzer verantwortungsvoll handeln und ihr Tier – egal ob weibliche Katze oder Kater – kastrieren lassen, kann die dramatische Anzahl der Katzen ohne ein liebevolles Zuhause langfristig reduziert werden.“ Und weiter: „Jeder, der seine Katze nicht kastrieren lässt, trägt unmittelbar zum Leid der Straßenkatzen und zu weiteren Katzenschwemmen in den Tierheimen bei.“

Mit der Kampagne „Die Straße ist grausam. Kastration harmlos“ will der Verband eine breite Öffentlichkeit für das Thema sensibilisieren. „Wir möchten mit unserer Kampagne ein Bewusstsein dafür schaffen, wie wichtig es ist, dass jeder seine eigene Katze kastrieren lässt – vor allem wenn diese Zugang ins Freie hat. Nur so kann die dramatische Anzahl der Katzen ohne ein liebevolles Zuhause langfristig reduziert werden“, erklärt Caterina Mülhausen, Campaignerin beim Deutschen Tierschutzbund.
Schätzungen der niedersächsischen Landesregierung zufolge leben in Deutschland rund 3,2 Millionen Katzen ohne menschliche Aufsicht und Pflege. Deren unkontrollierter Freigang führt zu einem Anstieg der Population verwilderter Katzen. In freier Wildbahn leiden die domestizierten Tiere häufig unter Verletzungen sowie Infektionskrankheiten und haben insgesamt eine geringere Lebenserwartung.
Da Straßenkatzen meist nicht auf den Menschen sozialisiert sind, können die Tierheime sie nicht in ein Zuhause vermitteln. Daher kastrieren die Tierschützer die Katzen und versorgen sie an geeigneten Futterstellen. Insbesondere das Füttern der Katzen ist mit einem enormen zeitlichen Aufwand verbunden und auch die benötigten Mengen an Futter schlagen finanziell zu Buche.

Der Tierarzt kastriert eine Katze aus dem Tierheim.

Der Tierarzt kastriert eine Katze aus dem Tierheim.

Kastration verhindert Elend

Langfristig ist es für jede einzelne frei lebende Katze nur von Vorteil, kastriert zu sein. Ist sie es nicht, ist ein leidvolles Leben für sie und all ihre Nachkommen auf der Straße vorprogrammiert. Zudem ist eine Kastration ein relativ harmloser medizinischer Routineeingriff. Sie verhindert Nachwuchs und kann weitere positive Effekte bergen, auch für Freigängerkatzen aus Privathaushalten. Dazu zählen weniger Streitigkeiten unter fortpflanzungswilligen Katzen und auch Verletzungen und Krankheitsübertragungen sind seltener. Ebenso sinkt die Gefahr, bei der Suche nach potenziellen Partnern und den teils weiten Streifzügen im Straßenverkehr zu verunglücken. Bei weiblichen Katzen können gesundheitliche Risiken wie Tumore oder Entzündungen
der Milchdrüsen reduziert werden.

Dennoch darf nicht unerwähnt bleiben, dass eine Operation samt Narkose für jedes Lebewesen – egal ob Mensch oder Tier – belastend ist. Ist das Tier gesund, halten sich die Risiken des medizinischen Eingriffs sehr in Grenzen. Ist das Tier sehr jung, schon sehr alt oder hat es eine Krankheit, ergeben sich deutlich höhere Narkoserisiken. Vor einer Kastration des Tieres sollte sich der Besitzer immer über die Narkosewahl, die Schmerzmittelgabe und Nachbehandlung informieren. Ein guter Tierarzt klärt ohnehin von sich aus über das Operations- und Narkoserisiko auf und untersucht das Tier zunächst gründlich, um spezielle Risiken zu erkennen. In seltenen Fällen kann es nach der Operation zu leichten Blutungen oder Schwellungen im Bereich der Wunde kommen. Trifft das zu, ist der Tierarzt der erste Ansprechpartner. Diese Nebenwirkungen kommen aber selten vor und sollten den Tierhalter nicht von der Kastration seines Tieres abhalten.

Petition des Deutschen Tierschutzbundes für eine Tierschutz-Katzenverordnung unterschreiben.

 

Kampagne: "Die Straße ist grausam. Kastration harmlos."

„Die Straße ist grausam. Kastration harmlos“ – Laden Sie das Poster herunter, das unsere Kampagne erklärt.

Neben der Kampagne für Katzenschutz hat der Deutsche Tierschutzbund auch eine Petition für eine Katzenschutzverordnung ins Leben gerufen. Jeder, der die Petition mit seiner Stimme stützt, hilft dem Verband, einer verbindlichen Katzenschutzverordnung näherzukommen. Bisher hat die Petition 65.000 Unterstützer und damit auch eine Chance, im Petitionsausschuss der Bundesregierung beraten zu werden. Dennoch benötigt der Deutsche Tierschutzbund jede weitere Unterschrift, damit der Politik die Notwendigkeit einer Katzenschutzverordnung klar wird.

Im vergangenen März hat der Verband zudem einen Entwurf für eine Heimtierschutzverordnung veröffentlicht. Würde diese umgesetzt werden, wären die Ansprüche der Tierschutz-Katzenverordnung darin enthalten. Spendenwillige können auch ihren Beitrag leisten. Aus dem Feuerwehrfonds des Verbandes fließen dringend benötigte Gelder in Kastrationsprojekte der Mitgliedsvereine, die in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Bei Katzenleid nicht wegsehen

Eine Straßenkatze zusammen mit ihrem Katzenbaby.

Eine Straßenkatze zusammen mit ihrem Katzenbaby.

Für jeden tierlieben Menschen gilt: nicht wegsehen, sondern aktiv werden. Wer in seiner unmittelbaren Umgebung Katzenleid sieht, ist in der Pflicht zu handeln. Die Tierschutzvereine sind immer gute Ansprechpartner und helfen gerne weiter. Natürlich können auch die Tierschutzvereine die ansteigende Katzenpopulation nicht allein in den Griff bekommen – hier sind Kommunen, aber auch Katzenhalter gefordert. Jede kastrierte Freigängerkatze entschärft das Leid frei lebender Katzen. Dieser Verantwortung muss sich jeder bewusst werden. Auch die Mitgliedsvereine des Deutschen Tierschutzbundes werden mit Unterstützung des Verbandes aktiv und gehen auf die Bürgermeister zu, um entsprechende Änderungen der Kommunalverordnungen anzuregen. Mit geballten Kräften kann hier noch viel erreicht werden.

Weiterführende Informationen

Bildrechte: Artikelheader: Anna Vaczi/Alamy Stock Photo; Magnum - Fotolia, Artikelbilder: "Kinder mit Katze": privat; "Kater Garfield": privat; "Tierarzt und Katze (2 Bilder)": luckybusiness – Fotolia; "Landkarte", dworak&kornmesser; "Gähnende Katze": Avpics/Alamy Stock Photo; "Tierarzt operiert Katze": Deutscher Tierschutzbund e. V./M. Marten; "Katze mit Baby": Deutscher Tierschutzbund e.V./Mackensen