Österreich: Mehr Schutz für Wildtiere und Katzen

Am 01. April treten in Österreich wichtige Verbesserungen für den Tier- und Artenschutz in Kraft. So sind ab dem nächsten Monat dort zum einen Kaufbörsen mit Wildtieren, wie zum Beispiel Schlangen, Bartagamen und Papageien, verboten. Zum anderen unterliegen zukünftig auch Katzen, die auf Bauernhöfen leben oder sich in der Nähe aufhalten, der Kastrationspflicht.

Mehr Schutz für Exoten und Wildtiere

Auch in Deutschland finden jedes Jahr tausende Tierbörsen statt – Tendenz steigend. Häufig geht es auf diesen Börsen zu wie auf dem Flohmarkt: Die Besucher drängeln sich durch die Reihen von Ständen und die Tiere sind oft nur mangelhaft vor der Besucherneugier geschützt. Die Gefahr von Spontankäufen ist hoch, weil die Preise zum Teil sehr niedrig sind und das oft faszinierende Aussehen der Wildtiere die Käufer über deren artgerechte und oft anspruchsvolle Haltungsansprüche hinwegsehen lässt. Zudem verkaufen Händler auf den Tierbörsen immer wieder Wildfänge und teils sogar vom Aussterben bedrohte Tierarten. Dies bedroht nicht nur die Artenvielfalt, durch den langen Transport und die Gefangenschaft sterben viele der Tiere.

Die Besucher können sich die Tiere einfach kaufen, ohne Fachwissen nachzuweisen. Dass Wildtierbörsen in Österreich zukünftig tabu sind, ist ein großer Schritt hin zu mehr Tier- und Artenschutz. In Deutschland gibt es seit 2006 lediglich Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen. Allerdings bieten diese Leitlinien den Veterinärämtern keine rechtsverbindliche Grundlage für Kontrollen und Sanktionen. So kommt es immer wieder zu gravierenden Missständen. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt Tierbörsen grundsätzlich ab und fordert eine bundesweit gültige Verordnung, die den Veterinärämtern ein Eingreifen erleichtert.

Katzen vermehren sich unkontrolliert

In der Vergangenheit gab es in Österreich Missverständnisse, was die seit 2005 geltende Kastrationspflicht von Katzen angeht. Bisher musste dort jede Katze kastriert werden, die sich auch im Freien aufhält. Ausgenommen waren reine Wohnungskatzen, Katzen, die in der Zucht eingesetzt werden und Katzen „in bäuerlicher Haltung“. Ab dem 01. April fallen nun auch die sogenannten Bauernhof-Katzen unter die Kastrationspflicht. Aus Tierschutzsicht kann das zukünftig unnötiges Tierleid vermindern.

Kastrationspflicht für Katzen

Der Deutsche Tierschutzbund fordert auch in Deutschland eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Nur regelmäßige und  flächendeckende Kastrationsaktionen können die unkontrollierte Vermehrung der frei lebenden Katzen und damit das Leid der Tiere langfristig eindämmen. Hierzulande soll es Schätzungen zu Folge zwei Millionen frei lebende Katzen geben. Diese Katzen leben meist versteckt und wenn ihnen die Menschen nicht helfen, unter elendigen Bedingungen.

Erfahren Sie alles über die frei lebenden Katzen in Deutschland, die Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes und das Engagement der Tierschützer im Titelthema „Absolute Freiheit – ein Katzenelend?“ in der aktuellen Ausgabe von DU UND DAS TIER.

Weitere Informationen zum Thema Wildtierbörsen finden Sie auf der Themenseite des Deutschen Tierschutzbundes.

(Symbolfoto Tierbörse: © Deutscher Tierschutzbund e. V.)

Comments are closed.