„Es gibt eine eklatante Lücke zwischen dem vollzogenen Wertewandel in der Mitte der Gesellschaft und dem Vollzug des Tierschutzgesetzes. Dafür sind der Bundesminister und die Bundesregierung verantwortlich. Wir dürfen nicht mehr zulassen, dass diese Bundesregierung im Tierschutz immer rückwärts denkt und damit glaubt, vorwärts zu kommen. Jeder Schritt von Bundesagrarminister Schmidt, gerade der freiwillige, ist anzuerkennen und zu loben, wenn damit ein Mehrwert für Tier und Umwelt verbunden ist. Aber das darf einen Gesetzgeber nicht dazu verlocken, seine Pflichten nicht wahrzunehmen“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Einige Bundesländer, die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes verantwortlich sind, hinterfragen die Missstände in der agrarindustriellen Landwirtschaft lobenswerterweise immer wieder mittels länderspezifischer Erlasse. Diese Einzelmaßnahmen zu konkreten Symptomen des kaputten Systems müssen durch den Bundeslandwirtschaftsminister und konkrete Erweiterungen des Tierschutzgesetzes flankiert werden.
Außer Frage steht auch, dass sowohl der Handel als auch die Verbraucher mit ihrer Produktwahl deutliche Zeichen setzen können.
Gleichzeitig sieht der Deutsche Tierschutzbund die positiven Zwischenschritte des konstruktiven Dialogs mit verschiedenen Interessensgruppen. So arbeitet der Verband intensiv beim Tierschutzplan Niedersachsen mit, berät die Initiative Tierwohl, an dessen Methodik er noch Kritik übt, und zeigt mit seinem zweistufigen Tierschutzlabel, dass ein Mehr an Tierschutz in der Nutztierhaltung funktioniert. Auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik (WBA) und Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) loben zudem den Ansatz des zweistufigen Labels des Deutschen Tierschutzbundes.
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