Fische leiden leise

Hinter den Kulissen

Fische leiden leise

Wenn der Angelhaken Fische gewaltsam aus ihrem Lebensraum reißt, geschieht das meistens leise – denn sie können nicht schreien. Das könnte einer der Gründe sein, weshalb das Angeln zum Volkssport verkommt – mit teilweise absurden Methoden.

  • Autor: Nadia Wattad, Redaktion DU UND DAS TIER

Wenn ein Fisch zappelnd an der Angelschnur hängt, dann macht uns das weniger betroffen, als wenn ein Säugetier in die Maschinerie der Schlachtung gerät. Die Empathie für unsere Haustiere oder auch Schweine, Rinder und andere landwirtschaftlich genutzte Tiere, ist bei den meisten Menschen deutlich stärker ausgeprägt. Wir haben ein anderes Verhältnis zu ihnen, teilen denselben Boden, atmen dieselbe Luft – anders als Fische. Ihre Welt bleibt uns meistens verborgen.

Ein ungerechter Kampf, bei dem der Mensch meistens gewinnt. Auf diesen Moment, den sogenannten Drill, kommt es vielen Anglern an.

Ein ungerechter Kampf, bei dem der Mensch meistens gewinnt. Auf diesen Moment, den sogenannten Drill, kommt es vielen Anglern an.

Fische wirken auf den ersten Blick emotionslos und starr. Wie ihr Leben aussieht, ist für uns daher schwer nachvollziehbar. Fische sind uns teilweise so fremd, dass ihnen sowohl die breite Masse als auch die Wissenschaft noch vor kurzer Zeit das Schmerzempfinden abgesprochen hatte. Man hielt sie für rein vom Instinkt gesteuerte Maschinen. Auch in unserem Sprachgebrauch spiegelt sich das Verhältnis zu Fischen wieder. Häufig werden sie nicht getötet, sondern geerntet. Darüber hinaus betrachtet man sie nicht als Individuen, sondern als Masse, die in Kilogramm und Tonnen gewogen wird.

Dieses Verhältnis hat sich bis heute nicht wesentlich geändert. Selbst Vegetarier müssen sich häufig die Frage gefallen lassen, ob sie denn „wenigstens“ Fisch essen würden, wenn sie schon auf Fleisch verzichten. Dies zeigt, dass Fische nicht denselben Stellenwert haben, obwohl es sich auch bei ihnen, ebenso wie bei Hunden, Katzen oder den sogenannten Nutztieren, um Wirbeltiere handelt.

Inzwischen hat sich zumindest im Hinblick auf das Schmerzempfinden bei Fischen die Denkweise geändert.
So haben Wissenschaftler die sensorischen Systeme der Fische, ihre Hirnstrukturen und -funktionen untersucht. Dabei konnten sie belegen, dass Fische nicht nur unter Stress leiden können, sondern auch alle Voraussetzungen für ein Schmerzempfinden gegeben sind. Ähnlich wie bei Säugetieren schießen bei Fischen Puls und Blutdruck in die Höhe. Zudem steigt der Stresshormonpegel an und der Stoffwechsel verändert sich. Darüber hinaus lassen auch bestimmte Verhaltensweisen der Fische, wie Meideverhalten oder Abwehrbewegungen, auf eine Schmerzwahrnehmung schließen. Das bedeutet auch, dass Fische sehr wohl leiden, wenn sie den Fischköder fressen, der an dem spitzen Angelhaken hängt.

Leider stellt das Angeln für viele Menschen immer noch ein harmloses Freizeitvergnügen dar.

Es gilt als entspannendes Hobby, mit der Angel am Wasser sitzend auf den zuschnappenden Fisch zu warten. Für den Fisch beginnt mit dem Eindringen des Hakens in das Maul eine grausame Tortur. Wenn er bemerkt, dass er aus seinem Lebensraum gerissen wird, leistet er erbitterten Widerstand. Aus Sicht vieler Angler fängt hier der Spaß erst so richtig an. Denn es ist der Kampf mit dem Fisch, der das Angeln so interessant macht – der sogenannte Drill. Darauf kommt es vielen Anglern an – der Überlebenskampf des Fisches, der sich mit aller Kraft dagegen wehrt, aus dem Wasser gezogen zu werden. Für andere wiederum ist Angeln ein Mittel zum Stressabbau, kritisch betrachtet handelt es sich eher um ein Abreagieren an wehrlosen Lebewesen.

Die Illustration zeigt am Beispiel des Lachses, wie der Körper des Tieres reagiert, sobald es den Köder geschluckt hat.

Die Illustration zeigt am Beispiel des Lachses, wie der Körper des Tieres reagiert, sobald es den Köder geschluckt hat.

Heute gibt es etwa 1,7 Millionen amtlich erfasste Angler in Deutschland, davon sind etwa eine Million Angler in Vereinen organisiert. Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu fünf Millionen Menschen gelegentlich angeln. Erklärtes Ziel und häufiger Rechtsfertigungsgrund der Angler ist der Naturschutz, insbesondere der Schutz der Gewässer als Lebensraum der Fische. Auch wenn die Hege und Pflege von Gewässern durch das Gesetz vorgegeben ist, sollte es selbstverständlich sein, dass sich Angler um die Gewässer kümmern, an denen sie ihr Hobby ausüben. Diese kommen ihrer Hegeverpflichtung häufig so nach, dass sie beispielsweise gezüchtete Fische in das Gewässer setzen, um auch zukünftig genügend Fische angeln zu können.

Doch gibt es Hinweise darauf, dass diese Methode nur selten den gewünschten Erfolg hat und sogar negative Auswirkungen haben kann. Sinnvoller für den Schutz von Fischen und Gewässern sind Renaturierungsmaßnahmen sowie ein angepasstes Angeln. Inwieweit die Angler die Binnengewässer beeinflussen, ist nur schwer einzuschätzen, da es darüber keine einheitliche und zuverlässige Dokumentation gibt.

Die Ziele des Tier- und Naturschutzes unterscheiden sich von denen der Sport- und Hobbyangler. So geht es in der Angelfischerei bei Natur- und Gewässerschutzmaßnahmen allzu häufig darum, ausreichend Fische im Gewässer zu haben, um sie anschließend wieder zu angeln. Für den Tierschutz geht es dagegen um den Schutz der Tiere selbst. Nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten beziehungsweise ihnen länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ein vernünftiger Grund wäre in diesem Fall nur der Nahrungserwerb oder die Pflege des Fischbestandes.

„Bei aller Kritik möchte sich sicher nicht jeder Angler über seinen Fang profilieren. Es ist durchaus positiv, dass sich Angler für den Naturschutz einsetzen und ihre Erfahrungen einbringen. Inwieweit manche Hegemaßnahmen ohne starken Fischereidruck nötig wären, ist jedoch eine andere Frage“, so Daniel Braune vom Deutschen Tierschutzbund.

FISCHE ALS TROPHÄE

Natur- und Tierschutz hören allerdings dann auf, wenn Fische aus Spaß gefangen werden und der Wettbewerb im Vordergrund steht. Darunter fällt unter anderem das Trophäenfischen, auch „Catch and Release“, übersetzt „fangen und freilassen“, genannt. Hier geht es darum, gezielt große Fische mit dem Vorsatz zu angeln, sie nicht zu verwerten oder zu essen, sondern sie wieder zurückzusetzen. Häufig haben es hierbei die Angler auf spezielle Arten, wie beispielsweise den Karpfen, abgesehen.

Nach dem Angeln folgt ein oft langwieriges Vermessen und Wiegen, gefolgt von Fotoaufnahmen. Das Foto erscheint dann in einschlägigen Zeitschriften oder im Internet. Diese Methode, bei der Fische aus Lust am Wettkampf und reiner Profilierungssucht leiden, ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. In der Vergangenheit hat der Deutsche Tierschutzbund immer wieder Strafanzeigen gegen Karpfenangler gestellt. Inzwischen ist die Angelmethode in den meisten Ländergesetzen verboten. Es ist nur dann rechtlich zulässig, Fische zurückzusetzen, wenn dies in der Schonzeit geschieht, die Tiere noch nicht groß genug sind oder es sich um eine geschützte Art handelt.

Bereits während des Drills sollte sich der Angler also überlegen, ob sich der Fisch zum Verzehr eignet. Ist dies nicht der Fall, muss der Angler den Fisch am besten noch im Wasser vorsichtig vom Haken lösen und ihn sofort davonschwimmen lassen. Ist dies nicht möglich, sollte der Angler den Fisch mit einem geeigneten Unterfangkescher aus dem Wasser heben, ihn dann auf einen nassen Untergrund legen, den Haken entfernen und ihn unverzüglich ins Wasser zurücksetzen. Langwieriges Wiegen und Fotografieren des Fisches sind nicht erlaubt. Aus Tierschutzsicht ist auch das zwischenzeitliche Lagern der gefangenen Fische in einem Setzkescher strikt abzulehnen.

RECHTLICH BESTÄTIGT

Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass Trophäenfischen gegen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstößt. Im konkreten Fall ging es um eine gewerbsmäßig betriebene Angelteichanlage in Vreden. Dort bot der Betreiber an, gegen eine Gebühr verschiedene Fischarten wie Forelle, Stör, Wels, Hecht und Karpfen, als Trophäe angeln zu dürfen und dann wieder zurückzuwerfen. Nachdem die Kreisveterinärbehörde davon erfahren hatte, forderte sie den Angelteichbetreiber dazu auf, die geangelten Fische vom Haken zu lösen und nicht für Fotoaufnahmen zu verwenden.

Zudem untersagte der Kreis, bereits geangelte Fische wieder zurück in das Wasser zu setzen und verpflichtete die Angler dazu, sie fachgerecht zu töten. Für jeden dennoch auf verbotene Art und Weise geangelten Fisch setzte der Kreis ein Zwangsgeld von 2.000 Euro an.

Der Angelteichbetreiber versuchte, sich dagegen gerichtlich zu wehren, woraufhin das Verwaltungsgericht Münster den Bescheid bestätigte. Es begründete seine Entscheidung damit, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Im konkreten Fall sei hinreichend belegt, dass in dem betriebenen Angelteich Fische mit lang andauerndem Drill geangelt, ohne Unterfangkescher aus dem Wasser gezogen, lebend vor der Kamera als Trophäe präsentiert, anschließend ohne Betäubung vom Haken gelöst und wieder in das Gewässer zurückgesetzt worden seien. Zudem wären die Fische nicht zum Nahrungserwerb geangelt worden, sondern allein, um die Erfahrungdes langen Drills beim Angeln zu machen und um mit dem Fisch vor der Kamera zu posieren.

Wenn, wie in diesem Fall, ein Flussbarsch „angebissen hat“, kann sich der Angelhaken schmerzhaft in sein empfindliches Maul bohren. Der Fisch leidet.

Wenn, wie in diesem Fall, ein Flussbarsch „angebissen hat“, kann sich der Angelhaken schmerzhaft in sein empfindliches Maul bohren. Der Fisch leidet.

Wissenschaftliche Studien zeigten, dass ein großer Teil der lebend zurückgesetzten Fische später sterben. Die Gründe sind teilweise schwere Verletzungen, die durch den Kampf an der Angelleine entstanden sind. Im schlimmsten Fall können sich Wunden infizieren. Holt der Angler den Fisch zu schnell aus zu großen Tiefen, so kann durch zu große Druckunterschiede auch die Schwimmblase platzen. Die Fische leiden dann teilweise von wenigen Stunden bis zu mehreren Tagen, bevor sie qualvoll sterben.

Letztlich steht außer Frage, dass es für das Angeln und Zurücksetzen von Fischen keine Rechtfertigung im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Darüber hinaus muss man sich aber allgemeiner die Frage stellen, was heutzutage vernünftige Gründe für den Fang von Fischen sein können. Rechtlich gesehen ist der Fischfang nur mit dem Nahrungserwerb sowie der Hege- und Pflege von Gewässern zu begründen. Ebenfalls verboten ist es, Zuchtfische in einen Angelteich zu setzen, um sie dann wieder zu fangen. Hier dient das Angeln dem Nahrungserwerb, ist aber nicht erforderlich, weil der Fisch auch direkt am Zuchtbecken betäubt und getötet werden könnte.

JEDER KANN ANGELN

Auch die Regelungen zu den Angelscheinen ist uneinheitlich. Leider ist es in vielen Bundesländern möglich, ohne entsprechende Sachkundenachweise zu angeln. Interessenten können einen Angelschein direkt bei der Verwaltung kaufen. Insbesondere für Touristen ist dies verlockend, da sie damit für einen begrenzten Zeitraum angeln können.

In Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bekommen die Hobby-Angler anstelle eines umfassenden Sachkundenachweises eine Broschüre in die Hand gedrückt. Andere Bundesländer unterrichten persönlich oder im schlimmsten Fall gar nicht. Selbst Kinder dürfen sich im Töten von Tieren üben. Die Konsequenz daraus ist, dass mit den Tieren nicht vernünftig umgegangen wird. „Touristenangelscheine setzen keine praktischen Kenntnisse voraus. Die Gefahr, dass ein Fisch nicht fachgerecht betäubt und der vorausgesetzte Herzstich zum Töten des Fisches nicht korrekt durchgeführt wird, ist somit deutlich höher und verursacht weitere unnötige Leiden und Qualen beim Tier“, so Braune.

Aus Tierschutzsicht sollte zwingend ein Vorbereitungslehrgang der Fischereiprüfung vorausgehen. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt sowohl das Angeln als Sport und Freizeitbeschäftigung als auch das Angeln in der Form des Trophäenfangs ab. Fische empfinden Schmerzen – auch wenn sie nicht schreien können – ihr stummes Leiden dürfte der Grund sein, weshalb Angeln zum Volkssport geworden ist. Strengere Gesetze sind daher unbedingt notwendig – gerade in Bezug auf die Fischerei und den Zugang zum Angeln.

Es sollte zudem gar nicht erst dazu kommen, dass Touristen ohne entsprechende Sachkunde einen Angelschein erwerben können. Ausnahmen wie in der privaten Teichwirtschaft darf es nicht geben. Fische sind keine Sportgeräte. Mit ihnen ist so behutsam wie möglich umzugehen. Sollte es wirklich notwendig sein, Fische überhaupt zu fangen, so sollten immer behutsamere Maßnahmen mit einem Schonhaken als die üblichen Angelmethoden im Vordergrund stehen. Darüber hinaus fordern wir ein Verbot des „Catch and Release“-Angelns. Nicht zuletzt bedarf es eines neuen Verständnisses in Bezug auf Fische. Die Menschen müssen anerkennen, dass es sich bei ihnen um leidensfähige und schmerzempfindliche Lebewesen handelt, die sie nicht aus selbstsüchtigen Interessen heraus misshandeln dürfen.

Bildrechte: Titelbild: vitaliy_melnik/Fotolia, "Fischer mit Angel auf Boot": Robert Ingelhart/iStock, "Fisch an Haken": petrabarz/Fotolia