Autoren: Marcel Meurer, stv. Leiter Abteilung Tierschutzlabel
Auf einer Pressefahrt, zu der das niedersächsische Landwirtschaftsministerium geladen hatte, informierte sich Agrarminister Christian Meyer über die Möglichkeiten, mehr Tierschutz in Schweineställen umzusetzen. Ziel der Reise waren zwei Schweinemastbetriebe, in denen die Landwirtschaftsfamilie Karl und Gesine Harleß und der Landwirt Christoph Becker ihre Tiere nach den Kriterien der Einstiegsstufe des Tierschutzlabels halten. Meyer ist ein klarer Befürworter der verbindlichen Kennzeichnung in der landwirtschaftlichen Tierhaltung.
Eine Anhebung der gesetzlichen Mindeststandards hat sich bislang politisch nicht durchsetzen lassen. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes wären deutlich höhere Anforderungen und eine staatliche Kennzeichnung dringend nötig.
Dass schon erste Verbesserungen einen klaren Mehrwert haben, sowohl für die Tiere als auch für die Landwirte, wollte sich der Minister nun selbst ein Bild machen. Mehr Platz, mehr artgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten und eine Kastration der Ferkel mit Betäubung sind die Kernpunkte, in denen sich diese beiden Mastbetriebe von konventionell arbeitenden abheben. Beide Landwirte sind seit dem Start des Tierschutzlabels mit von der Partie und stehen hinter dem Konzept des Deutschen Tierschutzbundes.
Der Minister interessierte sich sehr für ihre Einschätzung und die persönlichen Erfahrungen, die die Landwirte mit der Umsetzung der Einstiegsstufenkriterien gemacht haben. Meyer konnte dadurch einige Anregungen für Verbesserungsmöglichkeiten in puncto Tierschutz für konventionelle Betriebe mitnehmen.
Unter wissenschaftlicher und fachlicher Beratung wurden die nächsten Schritte hin zu einer tiergerechteren Haltung für die beiden Mastbetriebe schon beschritten.
Vertreter des Deutschen Tierschutzbundes haben vor Ort betont, dass die Einstiegsstufe nur einen ersten Schritt darstellt und dass die Möglichkeiten einer verbesserten Schweinehaltung in den bestehenden konventionellen Warmställen begrenzt sind. Auch wenn dem Minister die Optimierung der Haltungsbedingungen in der Einstiegsstufe noch nicht weit genug gehen, ist dies für ihn „ein richtiger Schritt“, um erste Verbesserungen in der Breite sofort bewirken zu können. Nichtsdestotrotz sieht der Deutsche Tierschutzbund den Gesetzgeber in der Pflicht, verbindliche Grundlagen für eine artgerechtere Tierhaltung in der Landwirtschaft zu schaffen.
Die beiden Labelbetriebe haben – auf freiwilliger Basis – gezeigt, dass erste eindeutige Verbesserungen möglich sind, die zu zufriedeneren Landwirten und mehr Tierschutz im Stall führen.