Welpenhändler zu Haftstrafe verurteilt

Ein großes Signal für den Tierschutz! Zum ersten Mal in Deutschland wurde ein Welpenhändler zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Bisher kam es im Fall von Welpenhandel immer nur zu Bußgeldern oder niedrigen Bewährungsstrafen, weshalb dieses Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, ein wichtiges Zeichen für den Tierschutz darstellt.

Signal gegen den illegalen Welpenhandel

Vor dem Gericht in Seligenstadt musste sich ein Ehepaar verantworten, das seit mindestens zehn Jahren mit Welpen gehandelt hat. Die vermittelten Tiere waren meist krank, einige starben bei ihren neuen Besitzern. Das Ehepaar Markus und Petra L. hatte ihre Tiere über verschiedene Internetportale angeboten. In ihren Anzeigen soll die Rede von gesunden und geimpften Hunden aus eigener Zucht gewesen sein. Impfpässe oder Kaufverträge gab es jedoch nicht. Neben einer 15-monatigen Haftstrafe darf das Ehepaar auch fünf Jahre lang weder Hunde züchten noch handeln.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt das Urteil des Gerichts, da es ein deutliches Signal gegen den illegalen Welpenhandel setzt.
Weitere Informationen zum illegalen Welpenhandel finden Sie in unserem Titelthema der Ausgabe 3/2015 und beim Deutschen Tierschutzbund.

(Foto: Deutscher Tierschutzbund e.V. / M. Marten)

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