Urteil: Landesjagdverband ist kein Tierschutzverein

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat eine Klage abgewiesen, in der der nordrhein-westfälische Landesjagdverband dagegen geklagt hat, nicht als Tierschutzverein anerkannt worden zu sein. Die Klage des Jagdverbandes richtete sich dabei gegen das Land Nordrhein-Westfalen, nachdem das Umweltministerium bereits 2013 einen Antrag des Verbandes auf Anerkennung als Tierschutzverein abgelehnt hatte.

Mit dem Ziel, als Tierschutzverein anerkannt zu werden, wollen die Jäger ein Klagerecht in Tierschutzfragen erreichen. Seit 2013 räumt das Land Nordrhein-Westfalen anerkannten Tierschutzvereinen mit dem Recht der Verbandsklage die Möglichkeit ein, sich mit rechtlichen Mitteln für die Tiere einzusetzen.

Tierschutz ist nicht Hauptziel der Jäger

Das Gericht in Gelsenkirchen kam zu dem Schluss, dass der Tierschutz in der Arbeit des Verbandes nicht vorrangig sei. Es ist allerdings gesetzlich gefordert, dass sich Tierschutzvereine in erster Linie für den Tierschutz einsetzen. Noch ist offen, ob das Verfahren weitergeht. Es besteht die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung zur Berufung zu beantragen.

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