Urteil: Kükentöten in NRW bleibt erlaubt

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute beschlossen, dass das Töten männlicher Eintagsküken von Legehennen nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Zuvor hatten zwei Brütereien gegen ein vom nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium 2013 ausgesprochenes Verbot der Tötung geklagt und in erster Instanz bereits Recht erhalten.

Kükentöten ist grausam

Der Deutsche Tierschutzbund hatte heute mit einer Aktion vor dem Oberverwaltungsgericht auf die tierschutzwidrige Praxis des Kükentötens aufmerksam gemacht. Jährlich werden bundesweit rund 45 Millionen männlicher Küken am ersten Lebenstag getötet – weil sie keine Eier legen, aufgrund der spezialisierten Zuchtlinie nicht ausreichend Fleisch ansetzen und somit wirtschaftlich „unbrauchbar“ sind.

Staatsziel Tierschutz?

Das heutige Urteil zeigt, dass der Tierschutz weiterhin wirtschaftlichen Interessen unterliegt. Das ist angesichts eines Staatsziels Tierschutz nicht hinnehmbar. Der Deutsche Tierschutzbund ermuntert den nordrhein-westfälischen Minister Johannes Remmel, weiter zu kämpfen. Darüber hinaus ist es an Bundesminister Christian Schmidt, als Gesetzgeber endlich konsequent zu handeln. Die bisher von ihm erdachte Lösung, die Geschlechtserkennung am Ei, mag ein Weg sein der kurzfristig hilft. Auf lange Sicht stellt sich dennoch die Systemfrage. Die technische Lösung bekämpft lediglich das Symptom und reicht als Antwort nicht aus.

(Foto: © Deutscher Tierschutzbund e. V. )

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