Urteil: Haftstrafe im Fall „Louis“

Vier Monate Haft ohne Bewährung – so lautet das Urteil des Amtsgerichts Demmin im sogenannten „Louis“-Prozess. Der Angeklagte hatte Louis, einen Bullmastiff-Rüden, über drei Wochen lang ohne Futter und Wasser alleine in eine Wohnung eingesperrt. Nun muss er wegen „Tierquälerei durch Unterlassen über einen längeren Zeitraum“ ins Gefängnis. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, der 26-Jährige hat aber bereits angekündigt, auf die Einlegung von Rechtsmitteln zu verzichten.

Louis überlebte nur knapp

Der ursprüngliche Halter von Louis hatte seinen Hund in die Obhut des Angeklagten gegeben. Anstatt sich um das Tier zu kümmern, überließ dieser den Hund jedoch seinem Schicksal. Als das örtliche Veterinäramt den Tierschutzverein Demmin zu dem Notfall rief, war Louis mehr tot als lebendig. Er war nicht nur bis auf die Knochen abgemagert und konnte keinen Urin mehr absetzen, sondern hatte auch starke Rückenschmerzen und sein Maul war von Abszessen und Wunden übersät. Der Tierschutzverein kämpfte vier Monate um das Leben des Hundes.

Auch der Halter von Louis selbst bleibt nicht ohne Strafe. Bereits im Mai hatte ihn das Amtsgericht Neubrandenburg wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zur Zahlung einer Geldstrafe von 600  Euro verurteilt. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die beiden Gerichtsurteile. Allerdings kann keine Strafe das Leid des Hundes ungeschehen machen.

Die ganze Geschichte lesen Sie auf der Webseite des Tierschutzvereins Demmin.

(Foto: Louis © Kerstin Lenz)

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