Schweiz: Erstmals Strafe für illegale Jagd auf Greifvogel

Der Hass auf Tiere kennt oft keine Grenzen: So hat ein Taubenzüchter aus der Schweiz in Serbien ein Nervengift gekauft, um Zuhause illegal Jagd auf Greifvögel zu machen. Das Gift ist sowohl in der Schweiz als auch in der EU verboten. In dem Wissen, dass Tauben eine beliebte Beute für Habichte sind, strich der Züchter einer seiner Tauben das Gift mit einem Pinsel auf den Nacken und ließ sie anschließend  fliegen. Wie geplant stürzte sich ein Habicht auf die tödliche Beute und verstarb qualvoll im Garten eines Nachbarn. Nun hat ein Schweizer Gericht den Mann wegen mehrfacher Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten zur Bewährung und einer Geldstrafe von 4000 Franken verurteilt – es ist in der Schweiz das erste Urteil dieser Art.

Jagd auf Greifvögel ist illegal

Gerade in Taubenzüchterkreisen haben Habicht und Co oft einen schlechten Ruf, da es hin und wieder vorkommt, dass sie die Tauben der Züchter während preisgekrönter Wettkämpfe schlagen. So fallen Greifvögel auch in Deutschland immer wieder Menschen zum Opfer. Und das, obwohl alle Greifvögel hierzulande zu den streng geschützten Arten gehören und es verboten ist, sie zu fangen und zu töten.

Aktueller Fall in Köln

Erst letzte Woche ist es dem Komitee gegen den Vogelmord, Mitgliedsverein des Deutschen Tierschutzbundes, gelungen, einen Taubenzüchter in Köln beim illegalen Habicht-Fang zu fotografieren. Dank der Fotos konnte die Polizei den Mann inzwischen identifizieren. Die Tierschützer gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in Kürze Anklage erheben wird. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Täter eine hohe Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis.

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