Schlachtung trächtiger Rinder wird eingeschränkt

Medienberichten zufolge will Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt das Schlachten trächtiger Kühe einschränken. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt diese Maßnahme als längst überfällig und mahnt eine schnelle Umsetzung an. So soll die Schlachtung trächtiger Kühe im letzten Drittel der Trächtigkeit stark eingedämmt werden. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Der Deutsche Tierschutzbund fordert schon länger verpflichtende Trächtigkeitsuntersuchungen unmittelbar vor dem Transport zum Schlachthof gemeinsam mit einem Schlachtungsverbot trächtiger Tiere und startete im Sommer daher die Kampagne „Schlachtabfall?“

Hintergrund zur Schlachtung trächtiger Rinder

Jedes Jahr werden allein in Deutschland über eine Million Milchkühe geschlachtet. Wissenschaftlichen Studien zufolge ist davon auszugehen, dass circa zehn Prozent der Tiere trächtig sind. Der Großteil der Tiere befindet sich sogar im mittleren bis letzten Trächtigkeitsstadium. Sind die Kälber bereits weit entwickelt, ersticken sie nach der Betäubung des Muttertieres qualvoll in der Gebärmutter und werden mit ihr oft unbemerkt als Schlachtabfall entsorgt.

Neben einer verpflichtenden Trächtigkeitsuntersuchung vor dem Transport fordert der Deutsche Tierschutzbund ein nationales und EU-weites Schlachtverbot für trächtige Tiere. Bislang sind weder für den Schutz des Muttertieres, noch für den Fötus ausreichende Gesetze vorhanden. Allein der Transport von hochträchtigen Tieren ist verboten, nicht die Schlachtung selbst. Trotz allem gelangen viele der Tiere auch hochträchtig auf den Schlachthof.

Das Motiv „Schlachtabfall?“ finden Sie hier zum Download.

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