Sachsen-Anhalt verschärft das Hundegesetz

In Sachsen-Anhalt tritt heute ein überarbeitetes Hundegesetz in Kraft. Damit hält Sachsen-Anhalt nicht nur an der umstrittenen Rasseliste fest, sondern verbietet darüber hinaus nun auch die Zucht und den Handel mit den Hunderassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Pittbull, sowie mit deren Kreuzungen.

Die Rasseliste ist veraltet

Verhalten sich Hunde aggressiv, liegt die Ursache dafür unter anderem in der Aufzucht, der Haltung und dem Umgang mit dem einzelnen Hund und nicht an der Hunderasse. Aus Tierschutzsicht würde ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Hundehalter viel eher dabei helfen, mögliche Gefahren im Vorfeld abzuwehren, als eine veraltete Rasseliste.

Es gibt keinerlei wissenschaftliche Belege, die eine pauschale Sonderbehandlung von bestimmten Hunderassen rechtfertigen. Wissenschaftliche Studien zeigen viel mehr, dass im Einzelfall über die Gefährlichkeit eines Hundes entschieden werden muss. Es gibt auch keinerlei Statistiken, die belegen, dass durch die Einführung von Rasselisten weniger Beißvorfälle zu verzeichnen sind. Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich bereits am aktuellen Wissensstand orientiert und ihre Rasselisten wieder abgeschafft.

„Listenhunde“ landen im Tierheim

Durch die Hundegesetze und Rasselisten landen viele der betroffenen Hunde im Tierheim. Entweder, weil Behörden es anordnen oder, weil die Halter die Hunde dort wegen der erschwerten Haltungsbedingungen selbst abgeben. Es wird immer schwieriger, die meist freundlichen und völlig harmlosen Hunde in ein neues Zuhause zu vermitteln. Im schlimmsten Fall bleiben die Hunde bis an ihr Lebensende im Tierheim. Die Kosten dafür müssen die Tierschutzvereine tragen.

(Foto: © Frederik Rösch)

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