Reitsport: Schlaufzügel nur noch ab Klasse M**

Ob im Profi- oder Amateurbereich – es gibt genügend Methoden im Reitsport, die die Grenzen zur Tierquälerei überschreiten. In der Fachwelt umstritten und aus Tierschutzsicht bedenklich ist dabei auch die Anwendung des sogenannten Schlaufzügels. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat jetzt ein neues Regelwerk beschlossen und erlaubt diesen Schlaufzügel ab 2018 nur noch in der Vorbereitung auf Turnierprüfungen der Klasse M**.

Pferde leiden unter dem Schlaufzügel

Mit dem Schlaufzügel ziehen viele Reiter den Kopf ihrer Pferde beim Reiten so weit auf die Brust, dass die Tiere dabei nicht nur körperliche, sondern auch seelische Schmerzen erleiden. Angeblich soll dies gymnastizierend sein. In Wahrheit zwingt der Reiter das Pferd dabei in eine unnatürliche Hhaltung. Dass die Deutsche Reiterliche Vereinigung den Schlaufzügel gemäß der neuen Leistungsprüfungsordnung (LPO) bald nur noch in höheren Leistungsklassen erlaubt, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Deutsche Tierschutzbund hätte sich jedoch ein vollständiges Verbot gewünscht. In der Schweiz ist der Einsatz von Schlaufzügeln auf Turnieren seit 2016 grundsätzlich verboten.

Reiten ohne Leid und Schmerzen

Aus Tierschutzsicht sollten Reiter generell auf den Schlaufzügel verzichten. Mit der richtigen Reitweise und den korrekten Hilfen ist es möglich, Pferde im Miteinander auszubilden. Verfügen Reiter über die entsprechenden Fähigkeiten und das richtige Gefühl, erreichen sie ihre Ziele auch ohne solche Korrekturzügel. Das Wohl der Pferde sollte jederzeit im Mittelpunkt stehen – eine Reitweise, die den Pferden Leid und Schmerzen zufügt, ist unverantwortlich.

Erfahren Sie mehr über tierschutzwidrige Ausbildungsmethoden im Reitsport im Artikel „Die Kehrseite der Medaille“ von DU UND DAS TIER.

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