News der Woche: Trotz Putenurteil – Geflügelbranche will alte Missstände festschreiben

Berlin – Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hat einen Entwurf für verbindliche Haltungsregeln für Mastputen erarbeitet und an Bund und Länder geschickt. Damit reagiert der Branchenverband auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Im April hatten die Richter*innen in Leipzig festgestellt, dass die freiwilligen Brancheneckwerte von 2013 nicht genügen, um Puten tierschutzgerecht zu halten, da sie unter anderem zu sehr von wirtschaftlichen Interessen geprägt seien und die Bedürfnisse der Tiere missachteten. Anders als für Legehennen oder Masthühner gibt es in Deutschland bis heute keine gesetzlichen Vorgaben speziell für Puten. Trotz des Grundsatzurteils will der ZDG die alten Besatzdichten von 2013 nun nahezu unverändert in eine Verordnung übernehmen – die rund neun Millionen Puten in konventioneller Mast müssten dadurch weiter unter tierschutzwidrigen Bedingungen leben.

Puten leiden in engen Ställen

Laut Vorschlag des ZDG dürften Putenhennen weiterhin mit bis zu 52 Kilogramm Lebendgewicht pro Quadratmeter gehalten werden, Hähne mit bis zu 58 Kilogramm. Zwar sieht der Entwurf auch erhöhte Sitzmöglichkeiten, Beschäftigungsmaterial und einen Sachkundenachweis für Halter*innen vor. „Am Kernproblem ändert das aber nichts“, sagt Franziska Hagen, Referentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. „Tausende Tiere leben auf engstem Raum, können sich kaum aus dem Weg gehen und finden keine Ruhe.“ Weil sie so wenig Platz haben, picken sich die gestressten Tiere gegenseitig. Statt die Ursache zu beseitigen, kürzt die Branche den Puten routinemäßig die Schnäbel. „Für die Tiere ist diese Amputation überaus schmerzhaft und schränkt sie zusätzlich bei der Gefiederpflege und Nahrungsaufnahme ein.“

Verordnung muss Tiere schützen

Wegen dieser gravierenden Missstände fordert der Deutsche Tierschutzbund bereits seit Jahren, endlich verbindliche Haltungsvorgaben für Puten in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu verankern, orientiert an dem, was die Tiere wirklich brauchen. Konkrete Vorarbeiten dafür haben die beiden vorherigen Bundesregierungen geleistet. Zudem hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Februar wissenschaftliche Empfehlungen zur Putenhaltung vorgelegt. Sie rät unter anderem dazu, den Platz pro Tier mehr als zu verdoppeln. „Das Bundeslandwirtschaftsministerium darf die Regeln nicht der Branche überlassen. Bundesminister Alois Rainer muss jetzt eine eigene Verordnung vorlegen, die sich am Tierschutz orientiert und nicht an wirtschaftlichen Interessen“, fordert Hagen.

(Symbolfotos: Pexels – Mark Stebnicki (Stall))

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