NRW setzt Zeichen gegen Schlachtung trächtiger Rinder

Nach Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hat Nordrhein-Westfalen als viertes Bundesland eine freiwillige Vereinbarung unterschrieben deren Ziel es ist, das Schlachten tragender Rinder und anderer landwirtschaftlich genutzter Tiere zu vermeiden. Mehrere Verbände, darunter auch der Deutsche Tierschutzbund, haben ebenfalls unterzeichnet.

Kälbchen sind kein Schlachtabfall

Die Schlachtung tragender Rinder ist tierschutzrechtlich bisher nicht geregelt. Studien zeigen, dass etwa jede zehnte Kuh bei ihrer Schlachtung tragend ist. Die ungeborenen Kälbchen ersticken qualvoll im Mutterleib und werden anschließend mit der Gebärmutter als Schlachtabfall entsorgt. „Wir freuen uns sehr, dass mit Nordrhein-Westfalen nun eine immer stärkere Bewegung entsteht, das Schlachten trächtiger Rinder rasch zu unterbinden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Jetzt sind auch die noch fehlenden Bundesländer dazu aufgefordert, die Vereinbarung ebenfalls zu unterschreiben. Gleichzeitig ist die Bundesregierung in der Pflicht, die notwendigen Gesetze zu schaffen.

Weitere Informationen zum Thema Schlachtung trächtiger Rinder finden Sie auf der Kampagnenseite des Deutschen Tierschutzbundes.

(Foto: Motiv der Kampagne „Schlachtabfall?“ © Deutscher Tierschutzbund e. V.)

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