Amsterdam – Die niederländische Regierung verbietet ab dem 1. Januar 2026, Faltohr- und Nacktkatzen zu halten, da die Tiere unter ihren angezüchteten Merkmalen enorm leiden. Die Zucht dieser Rassen ist in den Niederlanden bereits untersagt. Das neue Gesetz soll nun verhindern, dass diese Qualzuchten aus anderen Ländern eingeführt werden. Eine Übergangsregelung gilt für Katzen, die nachweislich vor dem 1. Januar 2026 geboren und mit einem Mikrochip versehen wurden. Bei Verstößen droht Halter*innen eine Geldbuße von 1.500 Euro. Darüber hinaus dürfen Katzen mit Faltohren oder ohne Fell nicht mehr bei Wettbewerben und Ausstellungen präsentiert werden – auch dann nicht, wenn sie gechippt sind und unter die Übergangsregelung fallen.
Qualzuchten leiden
„Die Entscheidung der niederländischen Regierung ist ein großer Erfolg für den Tierschutz“, sagt Lisa Hoth-Zimak, Referentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Da vielen Menschen das Aussehen von Qualzuchtrassen gefällt und das Bewusstsein für das damit einhergehende Leid in der Gesellschaft weitestgehend fehlt, ist es wichtig, klare gesetzliche Regelungen zu haben.“ Qualzuchten leiden unter gesundheitlichen Problemen und können oft ihrem natürlichen Verhalten nicht richtig nachgehen. Katzen wie die Scottish Fold werden so gezüchtet, dass sie nach vorne abgeknickte Ohren haben. Dieser Gendefekt schädigt Knochen und Knorpel im gesamten Körper und verursacht massive dauerhafte Schmerzen. Nacktkatzen haben meist weder Fell noch Tasthaare oder Wimpern. Sie können sich deshalb unter anderem nicht vor Sonne, Kälte oder Nässe schützen. Ohne Tasthaare fehlt ihnen quasi ein Sinnesorgan – die Katzen können sich kaum orientieren. Beide Qualzuchtrassen können wegen ihrer Merkmale nur eingeschränkt mit Artgenossen kommunizieren.
Klare Regelung in Deutschland fehlt
Hierzulande sind Züchtungen laut Tierschutzgesetz verboten, wenn Tieren dadurch erblich bedingt Körperteile oder Organe fehlen, diese untauglich oder umgestaltet sind und somit Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Da diese Definition vage ist, haben Behörden jedoch Schwierigkeiten, Qualzuchten rechtlich zu verfolgen. Für Nacktkatzen liegen mehrere einzelne Gerichtsurteile vor, für Scottish-Fold-Katzen bisher lediglich eines. Der Deutsche Tierschutzbund fordert seit Jahren ein eindeutiges Verbot für die Zucht, die Haltung, den Import und den Verkauf von Tieren mit bestimmten Qualzuchtmerkmalen.
(Foto: Unsplash – Maksym Diachenko (Nacktkatze); Pixabay – Natakay (Faltohrkatze) )




