Jagdfunktionär wegen illegaler Habichtfalle verurteilt

Anfang des Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Münster Anklage gegen einen Jagd-Funktionär erhoben, weil er auf einem gepachteten Grundstück eine illegale Greifvogelanlage betrieben haben soll. Das Amtsgericht Ahlen sah dies nun als erwiesen an und verurteilte den 61-Jährigen wegen eines Jagdvergehens zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro.

Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz

Bei dem verurteilten Jagdfunktionär handelt es sich um ein Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen. Mit einer verbotenen Tierfalle, in der ein toter Fasan als Köder diente, hatte er versucht Habichte anzulocken, um sie anschließend zu töten. Mitglieder des Komitees gegen den Vogelmord, ein Mitgliedsverein des Deutschen Tierschutzbundes, hatten die illegale Greifvogelfalle vergangenes Jahr entdeckt und die Polizei informiert. Da Habichte, wie alle Greifvögel, zu den besonders geschützten Arten gehören, sind Fang oder Tötung der Tiere verboten. Folglich hat der Jagdfunktionär gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen.

Strafmaß nicht ausgeschöpft

Mit dem Strafmaß von 3.500 Euro folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, blieb aber bewusst unter der Grenze von 60 Tagessätzen. Wäre die Strafe höher ausgefallen, hätte der Jagdfunktionär kaum noch eine Chance gehabt, seinen Jagdschein zurückzubekommen. In der Urteilsbegründung hieß es, dass das Gericht ihm diese Chance nicht verwehren wolle, da der 61-jährige beruflich auf den Jagdschein angewiesen sei. Aus Tierschutzsicht ist es allerdings inakzeptabel, dass jemand in Besitz eines Jagdscheins sein darf, der bewusst geschützten Tierarten nachstellt. Der Verteidiger des Jagdfunktionärs kündigte noch im Gerichtssaal an, gegen das Urteil vorzugehen.

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