Illegale Greifvogelfalle – Anklage gegen Jagd-Funktionär

Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen ein Mitglied im Präsidium des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen Anklage erhoben. Der Vorwurf: Der Jagd-Funktionär soll auf einem gepachteten Grundstück eine illegale Greifvogelanlage und mehrere Lebendfallen betrieben haben.

Verstoß gegen das Naturschutzgesetz

Mitglieder des Komitees gegen den Vogelmord, Mitgliedsverein des Deutschen Tierschutzbundes, hatten die illegale Greifvogelfalle vergangenes Jahr auf einem Grundstück in Alberslohe entdeckt und die Polizei informiert. Als die Beamten ankamen, trafen sie auf den Pächter des Grundstücks, der gerade einen toten Fasan in der Hand hielt. Nach eigenen Angaben soll der damals 61-Jährige diesen zuvor aus einer Greifvogelfalle entfernt haben.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Angelegenheit nun geprüft und wirft dem Jagd-Funktionär mit der erhobenen Anklage vor, gegen Paragraf 69 des Naturschutzgesetzes verstoßen zu haben. Im nächsten Schritt entscheidet das Amtsgericht Ahlen darüber, ob das Verfahren eröffnet wird und inwiefern weitere Ermittlungen notwendig sind.

Comments are closed.