Hamburg – Die Hamburger Bürgerschaft stimmt am 12. November über einen wichtigen Tierschutzantrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ab: Der Senat soll über den Bundesrat Druck auf die Bundesregierung ausüben und sie zu einer umfassenden Reform des Tierschutzgesetzes bewegen. Die Landesregierung will damit erreichen, dass Tiere in Deutschland besser vor Leid und Ausbeutung geschützt werden. Qualzuchten sollen endlich konsequent verboten, illegaler Tierhandel wirksam bekämpft und Schlachthöfe strenger kontrolliert werden. Ein nahezu fertiger Gesetzentwurf liegt auf Bundesebene bereits vor – er scheiterte im vergangenen Jahr durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition. Hamburg kämpft nun dafür, dass er nicht auf dem politischen Abstellgleis landet.
Aktuelles Gesetz ermöglicht Tierleid
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt den Vorstoß der Hamburger Landesregierung ausdrücklich: „Eine Bundesratsinitiative wäre ein wichtiges Signal an die Bundesregierung, endlich tätig zu werden“, sagt Frank Meuser, Leiter des Hauptstadtbüros des Deutschen Tierschutzbundes. Für den Verband ist die Reform des Tierschutzgesetzes ein längst überfälliger Schritt. Denn obwohl Tierschutz seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist, schützt das geltende Gesetz Tiere kaum – es legitimiert vielmehr ihre Nutzung. Die Folgen sind gravierend: Kriminelle Banden handeln mit kranken Welpen, die viel zu früh von ihren Müttern getrennt werden. Qualzuchten verursachen bei Hunden wie Möpsen oder Französischen Bulldoggen lebenslange Atemnot und Schmerzen. Auch in der Landwirtschaft bestehen massive Probleme: Die Anbindehaltung von Rindern ist weiterhin erlaubt, Amputationen wie das Schwanzkupieren bei Schweinen gehören zum Alltag. Für Heimtiere fehlt eine bundesweite Kastrationspflicht für freilaufende Katzen – die Folgen: schätzungsweise zwei Millionen Straßenkatzen leiden in Deutschland und Tierheime stoßen an ihre Grenzen.
Vorhandenen Entwurf wieder aufgreifen
Ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde bereits im September 2024 in erster Lesung im Bundestag beraten. Mit dem Aus der Ampel-Koalition im November 2024 kam das Vorhaben jedoch zum Stillstand. „Ein Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz liegt in der Schublade“, betont Meuser. „Es wäre nur eine kleine Hürde, die Novellierung wieder aufzugreifen und zu fertig zu stellen.“ Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an alle Bundesländer, den Vorstoß aus Hamburg zu unterstützen, und an die Bundesregierung, den Tierschutz nicht länger zu vertagen. Denn jeder Tag, an dem das aktuelle Gesetz gilt, bedeutet vermeidbares Leid für Millionen Tiere.
Mehr zu den Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes für ein modernes Tierschutzgesetz: www.tierschutzbund.de/tierschutzgesetz
(Foto: Tierheim Feucht – Björn Wening (Katze))




