Gericht verurteilt Welpenhändlerin

Ein Urteil mit starker Signalwirkung verkündete das Amtsgericht Esslingen. Es verurteilte eine 25-Jährige wegen illegalen Welpenhandels zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro. Die junge Frau soll in über 100 Fällen illegal Welpen über Kleinanzeigen in Internetportalen verkauft haben. Erst als einige der verkauften Welpen erkrankten und einige sogar starben, hatten die Käufer Anzeige bei Behörden erstattet. Die Welpenhändlerin hat sich die Tiere mutmaßlich aus Osteuropa beschafft.

Das Esslinger Veterinäramt und die Polizei ermitteln nun gemeinsam, ob die Frau in noch weitere Fälle von illegalem Welpenhandel verwickelt ist.

Der Deutsche Tierschutzbund klärt auf

Schon seit Jahren bemüht sich der Deutsche Tierschutzbund beim Thema Welpenhandel um die Aufklärung der Öffentlichkeit. Die betroffenen Welpen werden meist viel zu früh vom Muttertier, oftmals bereits mit vier bis sechs Wochen, getrennt. Viele sind auch durch die Strapazen der langen Transportfahrten geschwächt und kaum überlebensfähig. Die Tiere, die überleben, können wegen der frühen Trennung vom Muttertier und der reizarmen Aufzucht kein normales Sozialverhalten entwickeln. Die häufige Folge: Massive Verhaltensprobleme der Tiere, zum Teil bis ins Erwachsenenalter.

Das offensichtlich lukrative Geschäft mit den jungen Hunden führt auch zu erheblichem Leid bei den Zuchthündinnen, die vielfach über Jahre hinweg als „Gebärmaschinen“ missbraucht werden.
Weitere Informationen zum illegalen Welpenhandel finden Sie hier

(Foto: M. Karremann/ Deutscher Tierschutzbund)

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