Gericht spricht erstes Urteil im Fall „Louis“

Es war ein unbeschreiblicher Fall von Tierquälerei: Louis, ein Bullmastiff, war über drei Wochen lang alleine in eine Wohnung eingesperrt. Dass der Hund heute noch lebt, grenzt an ein Wunder. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat nun ein erstes Urteil gegen den Halter des Hundes gesprochen. Wegen einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verhängte das Gericht eine Strafe von 60 Tagessätzen à zehn Euro.

Louis war mehr tot als lebendig

Das örtliche Veterinäramt hatte den Tierschutzverein Demmin damals zu dem Notfall gerufen. Als die Tierschützer den Hund in der Wohnung auffanden, war er bis auf die Knochen abgemagert. Er konnte keinen Urin mehr absetzen, hatte sehr starke Rückenschmerzen und sein Maul war von Abszessen und Wunden übersät. Die Tierschützer haben vier Monate um das Leben des Hundes gekämpft. Ihnen ist es zu verdanken, dass Louis heute noch lebt.

Zweites Verfahren steht noch aus

Der Halter soll Louis in die Obhut eines Bekannten gegeben haben, der sich offensichtlich nicht um das Tier kümmerte. Das Gericht stellt nach eigener Aussage mit seinem Urteil nun klar, dass der damalige Eigentümer dennoch eine Mitschuld an der Vernachlässigung des Hundes trägt.

Bald soll ein separates Verfahren gegen den Bekannten des damaligen Hundehalters folgen. Es bleibt zu hoffen, dass auch dieser verurteilt wird. Fest steht: Keine Strafe kann das Leid des Hundes ungeschehen machen.

Die ganze Geschichte von Louis lesen Sie auf der Webseite des Tierschutzvereins Demmin.

(Foto: Louis © Kerstin Lenz)

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