Gemeinde darf Auftritt von Zirkussen mit Wildtieren verbieten

Nachdem sich Grundschüler beim Bürgermeister über angekettete Tiere beschwert hatten, befasste sich der Stadtrat der bayerischen Gemeinde Erding damit und beschloss vor zwei Jahren ein Verbot von Zirkussen mit Wildtieren auf kommunalen Plätzen. 2014 in erster Instanz zunächst gerichtlich bestätigt, lag dieses Verbot nun zur Entscheidung im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Ein Zirkus hatte dagegen geklagt, diese Klage jedoch jetzt zurückgezogen.

Gericht spricht sich zugunsten der Zirkus-Tiere aus

Ob Elefanten, Tiger, Robben oder Kamele – nach wir vor müssen Wildtiere in der Zirkusmanege fragwürdige Kunststücke aufführen. Der Preis für die Belustigung der Zuschauer ist hoch, die arteigenen Bedürfnisse der Tiere bleiben auf der Strecke. Viele Städte und Kommunen haben inzwischen reagiert und stellen Zirkussen mit Wildtieren keine Flächen mehr zur Verfügung. So auch die Gemeinde Erding.

Zwar kam es vor dem VGH nun zu keinem Urteil, der Richter hatte aber durchblicken lassen, die Klage abzuweisen. Das Gericht betonte, dass es die eigenmächtige Entscheidung der Gemeinden sei, wer auf ihren Veranstaltungsplätzen auftreten darf.

Bundesweites Verbot nötig

Eine tiergerechte Haltung von Wildtieren im Zirkus ist nicht möglich. Erst kürzlich hat der Bundesrat, auf die Initiative Hessens hin, ein bundesweites Wildtierverbot im Zirkus empfohlen. Nun liegt es an der Bundesregierung, die langjährige Blockadehaltung endlich aufzugeben und das Leid der Tiere zu beenden.

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(Symbolfoto: © Deutscher Tierschutzbund e. V./M. Marten)

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