Galeries Lafayette: Luxushandtaschen beschlagnahmt

Die Galeries Lafayette sind wohl die bekanntesten Kaufhäuser Frankreichs – eine Filiale steht in Berlin. Dort erstehen Kunden modische Highlights und alles, was exklusiv und teuer ist – unter anderem auch Handtaschen der Marke Lanvin aus Reptilienlleder. Vor gut zwei Jahren beschlagnahmte das zuständige Bezirksamt in Berlin sechs dieser Handtaschen, einen Gürtel aus Pythonschlangenleder und elf Uhrenarmbänder aus Alligatorenhaut. Eine Klage der Galeries Lafayettes gegen diese Beschlagnahme war vergebens. Das Verwaltungsgericht Berlin wies diese jetzt zurück. Der Vorwurf: Es fehlen die notwendigen Nachweise zur Herkunft und den Artenschutzbestimmungen der tierischen Waren.

Zeichen gegen den illegalen Handel

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz müssen bei geschützten Tieren und Pflanzen oder Produkten aus diesen, entsprechende artenschutzrechtliche Genehmigungen nachgewiesen werden. Andernfalls können Behörden diese beschlagnahmen. Das Verwaltungsgericht bestätigte in seinem Urteil nun diese Vorgabe und betont, dass der Verkauf von Produkten aus Tieren besonders geschützter Arten nur zulässig ist, wenn der Verkäufer den zweifelsfreien und ein konkretes Tier betreffenden Nachweis für die Vermarktung erbringen kann – die Galeries Lafayette konnten dies nicht.

Keine Jagd auf geschützte Arten

Immer wieder kommt es vor, dass illegal eingeführte Tierhäute Handtaschen und andere Modeartikel in Deutschland zieren. Dass das Verwaltungsgericht Berlin die Beschlagnahme der Lederartikel durch die Behörden nun gegenüber dem Kaufhaus verteidigt hat, ist ein wichtiges Zeichen für den Artenschutz. Nur wenn im Handel und an den Flug- und Seehäfen mehr kontrolliert wird, ist es möglich der illegalen Jagd auf geschützte Arten und dem Schmuggel mit Tierteilen entgegenzuwirken. Jedes Jahr sterben weltweit Millionen Tiere – und nur dafür, um als modisches Schmuckstück zu enden.

(Symbolfoto: Netzpython)

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