EU veröffentlicht Liste invasiver Arten

Jetzt geht es zahlreichen Tieren und Pflanzen an den Kragen: Die EU-Kommission hat eine Liste sogenannter invasiver Arten veröffentlicht, deren weitere Ausbreitung in Europa bekämpft werden soll. Invasive Arten sind Pflanzen und Tiere, die ursprünglich nicht bei uns heimisch sind und unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten oder das Ökosystem haben. Für sie wird das Leben von nun an schwieriger.

Wie kommen fremde Arten hierher?

Die aktuelle Liste umfasst 37 verschiedene Arten und komplettiert eine EU-Verordnung von 2014. Neben verschiedenen Pflanzen zählen bei den Tieren Waschbären sowie Nasenbären, Schwarzkopf-Ruderenten, Marmorfische, Grauhörnchen und Schmuckschildkröten zu den Arten, die hierzulande unerwünscht sind. Ob zur Jagd, als Lieferant für Pelz oder für Zoos – Menschen waren es, die die meisten dieser Tiere hierher gebracht haben. Andere gelangten unabsichtlich über Handelswege und Schiffe nach Deutschland. Insbesondere durch die zunehmende Globalisierung und den weltweiten Handel eröffnen sich immer weitere und neue Wege, auf denen Tiere und Pflanzen hierher geraten.

Gefährdung heimischer Tierwelt

Das Ende der Liste ist noch nicht abzusehen. Die EU-Kommission hat angekündigt, sie kontinuierlich zu überarbeiten und zu aktualisieren. Sinn der ganzen Sache ist es, das die EU-Staaten frühzeitig gegen fremde Arten vorgehen und diese entweder rasch ausrotten oder ihre Anzahl zumindest eindämmen. Die EU begründet die Maßnahmen gegen invasive Arten damit, dass diese die heimische Artenvielfalt zum Beispiel dadurch gefährden, dass sie neue Krankheiten mitbringen. Zudem sollen sie für wirtschaftliche Verluste verantwortlich sein, wenn sie zum Beispiel Schäden in der Landwirtschaft verursachen. Die Regelung soll nun die Haltung, den Import, den Verkauf und die Zucht der Arten beschränken.

Tierschutzgerechte Methoden

Der Deutsche Tierschutzbund hat sich gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband, der Eurogroup for Animals, von Anfang an dafür eingesetzt, dass auch der Tierschutzaspekt in der Verordnung verankert wird. Entsprechend steht nun im Fokus der Verbände, dass die Verantwortlichen bei etwaigen Maßnahmen gegen Tierarten tierschutzgerechte Methoden, wie zum Beispiel den Lebendfang und eine Unterbringung in Zoos oder Auffangstationen, gegenüber einer Tötung bevorzugen.

Erfahren Sie mehr über die Wildtiere in Deutschland auf der Themenseite des Deutschen Tierschutzbundes.

 

(Foto: © Deutscher Tierschutzbund e. V./Masanneck)

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