EU-Kommission entscheidet sich pro Natur

Die EU-Naturschutzrichtlinien bleiben erhalten – die EU-Kommission hat sich zum Wohl der Natur entschieden. Zähe Verhandlungen und eine heftige Debatte liegen hinter den 28 EU-Kommissaren. Zwei Jahre lang haben sie über die Richtlinien diskutiert. Auf Druck verschiedener Tier- und Naturschutzverbände haben sie jetzt jedoch beschlossen, die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie unverändert beizubehalten.

Was schützen die Naturschutzrichtlinien?

Beide Richtlinien sollen die biologische Vielfalt in Europa wiederherstellen und bewahren. So sollen gefährdete Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten besser geschützt werden und erhalten bleiben. Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten unter anderem dazu, Maßnahmen für den Schutz wildlebender Vogelarten zu ergreifen.

Bürger und Verbände stimmten für die Natur

Im vergangenen Jahr haben sich über eine halbe Million Menschen an einer Bürgerbefragung der EU zu den Naturschutzrichtlinien beteiligt. Fast alle haben sich für die Richtlinien ausgesprochen. Auch der Deutsche Tierschutzbund hat im Rahmen der „Nature Alert“-Kampagne um Unterstützer geworben. Zudem hat er in Zusammenarbeit mit seinem europäischen Dachverband, der Eurogroup for Animals, eine Stellungnahme zur damaligen Konsultation eingereicht.

Auf die positive Entscheidung der EU-Kommission müssen nun konkrete Maßnahmen folgen. Die Verantwortlichen müssen die Richtlinien jetzt noch besser als bisher umsetzen, um den Schutz der Natur wirklich voranzutreiben.

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