Einäscherung von Pferden bald möglich

Was Hunde- und Katzenbesitzern in Deutschland schon lange möglich war – die Einäscherung des geliebten verstorbenen Heimtieres – war Pferde-Besitzern verwehrt. Das wird sich nun ändern. Das Bundeskabinett hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die zulässt, Pferde in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen.

„Mit der Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes kommen wir dem Wunsch vieler Pferde-Halter nach, die Tiere nach ihrem Tod in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Bislang gab es diese Ausnahmemöglichkeit, die für Heimtiere schon lange besteht, für Pferde nicht“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.

Umwege über Tierkrematorien im Ausland werden hinfällig

Für viele Pferde-Besitzer geht damit ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung – zu entscheiden, was mit dem eigenen Tier nach dessen Tod geschieht und um eine Erinnerung an die gemeinsame Zeit zu haben. Zudem können sich Pferde-Besitzer so in Würde und mit Respekt von ihrem Pferd verabschieden.
Vor der bevorstehenden gesetzlichen Änderung sind viele Pferde-Besitzer den Umweg über das Ausland gegangen. Dort wurden die Pferde-Körper verbrannt. Die Vermittlung zu den Krematorien im Ausland haben in Deutschland ansässige Unternehmen übernommen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung des Bundes-Landwirtschaftsministerium.

(Foto: © Deutscher Tierschutzbund e.V./Masanneck)

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