Bundesverfassungsgericht bereitet Weg für CETA

Die Entscheidung ist gefallen: Die Bundesregierung darf CETA, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, vorläufig auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Eilanträge gegen CETA abgelehnt – die Politiker können das Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnen.

Wo bleibt der Tierschutz?

Das Gericht hat heute lediglich entschieden, dass die Bundesregierung nach der Unterzeichnung dafür sorgen muss, dass bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Aus Tierschutzsicht reichen diese bei weitem nicht aus. Der Grund: Der Tierschutz kommt innerhalb des Freihandelsabkommens so gut wie nicht vor. Es gibt keine konkreten Maßnahmen, um eine tiergerechte Haltung in der Landwirtschaft sicherzustellen oder die Anzahl der Tierversuche zu verringern. Auch die Einfuhr von gentechnisch veränderten Produkten wird zukünftig schwer zu verhindern sein.

Große Bedenken in der Bevölkerung

Unter anderem hatten mehrere Bürgerinitiativen und Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen CETA eingelegt. Der Protest in der gesamten Bevölkerung ist groß – CETA hat hunderttausende Gegner. Neben dem fehlenden Tierschutz befürchten sie negative Folgen für den Verbraucherschutz, Sozial- und Umweltstandards. Dennoch wird das Freihandelsabkommen durch die heutige Entscheidung und die Unterzeichnung in Brüssel in Teilen bald vorläufig in Kraft treten. Und das bevor der Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten zugestimmt haben.

Weitere Informationen zu CETA finden Sie auf der Themenseite des Deutschen Tierschutzbundes.

(Symbolfoto: © Niko Korte/pixelio.de)

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