News der Woche: Bundesgericht erklärt konventionelle Putenhaltung für tierschutzwidrig

Leipzig – In einem wegweisenden Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die üblichen Haltungsbedingungen in konventionellen deutschen Putenmastbetrieben gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Konkret ging es um einen Putenmastbetrieb im Kreis Schwäbisch Hall, gegen den der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg beim zuständigen Veterinäramt Einschreiten gefordert hatte – erfolglos, weshalb der Verein klagte. Das Bundesgericht befand nun in letzter Instanz, dass der Betrieb nicht die tierschutzrechtliche Pflicht erfüllt, Tiere artgemäß unterzubringen. Die freiwilligen Brancheneckwerte, auf die sich der Betrieb berief, taugen darüber hinaus nicht als Beleg für eine tierschutzkonforme Haltung. Zudem stellte das Gericht klar: Trotz fehlender Putenhaltungsverordnung sind Behörden verpflichtet einzuschreiten, sobald Missstände bekannt werden. Weil die meisten Putenbetriebe ihre Tiere unter ähnlichen Bedingungen halten, trifft das Urteil die gesamte Branche und könnte den Schutz von vielen Millionen Tieren stärken – allein 2025 wurden hierzulande rund 27,6 Millionen Puten geschlachtet.

Millionenfaches Tierleid in den Ställen

„Puten sind eigentlich neugierige, soziale Tiere mit ausgeprägtem Erkundungsverhalten“, erklärt Franziska Hagen, Referentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. „In deutschen Mastbetrieben können sie ihre natürlichen Verhaltensweisen jedoch in keiner Weise ausleben.“ Tausende Tiere teilen sich strukturarme Ställe. Es gibt kaum Rückzugsmöglichkeiten und kaum Platz zum Picken, Sandbaden oder Erkunden. Hinzu kommt die enorme Wachstumsgeschwindigkeit: Hennen werden in rund 16 Wochen auf etwa zwölf Kilogramm gemästet, Hähne in 21 Wochen auf bis zu 23 Kilogramm. Die Körper der Tiere können mit diesem Tempo oft nicht Schritt halten und leiden in Folge häufig an schmerzbedingten Lahmheiten und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Das enge Zusammenleben fördert zudem Aggressionen, doch statt die Ursachen zu beseitigen, werden den Puten die Schnäbel gekürzt. „Die Tiere erleiden durch den Eingriff Schmerzen, und der gekürzte Schnabel schränkt sie zusätzlich bei der Gefiederpflege und Nahrungsaufnahme ein“, so die Expertin. Gesetzliche Mindeststandards für Puten existieren in Deutschland bis heute nicht. Stattdessen orientiert sich die Branche an freiwilligen Eckwerten – erstmals 1999 verfasst, 2013 überarbeitet –, die sie sich selbst auferlegt hat. Das Urteil bestätigt nun, worauf der Deutsche Tierschutzbund seit Jahren hinweist: Freiwillige Branchenstandards können eine gesetzliche Regelung nicht ersetzen.

Politik muss Rechtsnorm schaffen

„Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist jetzt in der Pflicht, endlich verbindliche Haltungsvorgaben für Puten in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu verankern – orientiert an dem, was die Tiere wirklich brauchen“, betont Hagen. Die fachliche Grundlage liegt bereits vor: Die EFSA empfiehlt in einer Stellungnahme vom Februar 2026 niedrigere Besatzdichten, strukturierte Ställe mit Zugang zu Außenklimabereichen und ein Ende des Schnabelkürzens. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer kündigte an, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung prüfen zu wollen. Für den Deutschen Tierschutzbund reicht das nicht. „Aus dem Urteil folgt ein klarer Handlungsauftrag an die Politik – jetzt muss sie ihn annehmen“, betont Hagen. „Solange es keine gesetzliche Regelung gibt, werden Millionen Puten weiter unter tierschutzwidrigen Bedingungen leiden.“

(Symbolbild: stock.adobe.com – st.kolesnikov (Puten))

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