Bremen – Wer in Bremen einen Hund aufnehmen möchte, muss seit dem 1. Juli den sogenannten Hundeführerschein absolvieren. Dieser setzt sich aus einem theoretischen Sachkundenachweis und einer praktischen Prüfung zusammen. Letztere müssen Halter*innen im ersten Jahr mit ihrem neuen Hund absolvieren. Damit sollen die Halter*innen zeigen, dass sie sich mit Hunden auskennen und ihren Hund artgerecht behandeln sowie verantwortungsvoll führen können. Tierärztinnen und Tierärzte, Jäger*innen sowie Halter*innen von Blindenführhunden sind von der Pflicht ausgenommen. Personen, die vor dem Stichtag einen Hund erworben haben, müssen keine Sachkundeprüfung machen – außer das Ordnungsamt Bremen stellte in der Vergangenheit fest, dass der Hund als „gefährlich“ im Sinne des Gesetzes gilt. In solchen Fällen müssen Halter*innen die theoretische und praktische Sachkundeprüfung nachholen. Halter*innen, die in den letzten fünf Jahren für mindestens zwei Jahre einen Hund besessen und die theoretische Prüfung abgelegt haben, müssen mit einem neuen Hund nur den praktischen Teil absolvieren. Die Stadt Bremen möchte mit dem Hundeführerschein vorbeugen, dass überforderte Hundehalter*innen ihr Tier aussetzen oder im Tierheim abgeben. Außerdem soll so die Zahl der Angriffe von Hunden zurückgehen.
Hunde überlegt anschaffen
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Entscheidung Bremens. „Der Sachkundenachweis sensibilisiert für eine bewusste Anschaffung eines Hundes“, sagt Lisa Hoth-Zimak, Referentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Die Personen müssen sich vorab mit den Bedürfnissen von Hunden auseinandersetzen. Sie erhalten ein Bild von den bevorstehenden Aufgaben, die die Haltung eines Hundes mit sich bringt.“ Der Hundeführerschein vermittelt unter anderem grundlegende Kenntnisse über Verhalten, Kommunikation und Erziehung von Hunden. Die praktische Prüfung hält der Deutsche Tierschutzbund aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands jedoch nicht für sinnvoll. Diese sollte nur bei auffällig gewordenen Hund-Halter*innen-Gespannen erfolgen. Im Tierheim Bremen, das dem Deutschen Tierschutzbund angehört, befinden sich bereits viele Hunde, die Halter*innen aus Überforderung abgeben haben. Die Tierschützer*innen müssen die Hunde mitunter intensiv und lange betreuen, bevor sie sie wieder vermitteln können. Nicht immer ist es leicht, die passenden Interessent*innen zu finden.
Sachkunde für alle Tiere
Derzeit ist nur in Bremen und Niedersachsen der Sachkundenachweis für alle Ersthundehalter*innen verpflichtend. In anderen Bundesländern ist der Nachweis wiederum bei Hunden erforderlich, die bereits auffällig geworden sind oder die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als potenziell gefährlich eingestuft werden. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert diese Vorverurteilung, denn wie gefährlich ein Hund ist, hängt nicht von seiner Rasse ab. Daher fordert der Verband unabhängig von der Rasse und Tierart einen bundesweit verpflichtenden, theoretischen Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Tieres. Auch andere Tierarten wie etwa Katzen leiden häufig unter falscher Haltung. „Die Sachkundepflicht würde viel Tierleid verhindern und die Tierheime entlasten“, so Hoth-Zimak.
(Symbolfotos: Unsplash – delphine beausoleil (Spaziergang mit Hund); Deutscher Tierschutzbund e.V./Münch (Hund))



