Bremen – Der Bremer Senat hat Anfang Juli eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen aus Privathaushalten beschlossen und ergänzt damit die in Bremen geltende Kastrationspflicht. Dadurch können die Behörden künftig besser kontrollieren, wem frei laufende Katzen gehören, die Kastrationspflicht effektiver durchsetzen und so das Leid der Straßenkatzen eindämmen. Denn unkastrierte Freigängerkatzen können sich unkontrolliert fortpflanzen und tragen dazu bei, dass die Zahl der Straßenkatzen immer weiter steigt. „Diese Entscheidung ist ein Durchbruch für den praktischen Katzenschutz in Bremen“, erklärt Brigitte Wohner-Mäurer, Vorsitzende des Bremer Tierschutzvereins, welcher dem Deutschen Tierschutzbund angehört. „Wir haben über Jahre hinweg auf die Notwendigkeit dieser Maßnahme hingewiesen – mit Aufklärungskampagnen, öffentlichen Appellen und zuletzt auch mit einer Petition, die große Unterstützung in der Bevölkerung gefunden hat. Es freut uns sehr, dass der Senat nun gehandelt hat.“ Halter*innen müssen ihre Freigängerkatzen künftig durch einen Mikrochip in einer tierärztlichen Praxis kennzeichnen lassen und sie anschließend in einer Datenbank wie FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, kostenlos registrieren. Die neue Regelung wird der Bremischen Bürgerschaft vorgelegt und tritt drei Monate nach ihrer Verkündung in Kraft. Bei Verstößen kann das Ordnungsamt Bußgelder verhängen.
Katzen benötigen Schutz
„Die Entscheidung des Bremer Senats ist ein wichtiger Schritt für den Katzenschutz und ein starker Verdienst des Bremer Tierschutzvereins. Eine solche Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger fordern wir bundesweit, denn in ganz Deutschland gibt es mehrere Millionen Straßenkatzen, die unter schlechten Lebensbedingungen leiden“, sagt Dr. Moira Gerlach, Referentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Zwei- bis dreimal im Jahr können unkastrierte weibliche Katzen Nachwuchs bekommen. In der Regel ist ein Großteil der Kätzchen krank, unterernährt oder verletzt. Die Kastration und Versorgung an Futterstellen von Straßenkatzen können Tierschutzvereine und Tierheime allein kaum mehr stemmen. „Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen wie in Bremen entlastet die Tierschützer*innen. Entlaufene Tiere, die im Tierheim landen, können dadurch sofort identifiziert werden und schnell zu ihren Halter*innen zurückkehren“, so Gerlach. Mit seiner Kampagne „Jedes Katzenleben zählt“ macht der Deutsche Tierschutzbund auf die dramatische Situation der Straßenkatzen aufmerksam und ruft die Politik zum Handeln auf.
(© Foto: Deutscher Tierschutzbund e.V. (Katze))