Beschlagnahmung von Zirkusbär Ben bestätigt

Nun ist das Urteil auch in zweiter Instanz rechtskräftig: Braunbär Ben muss nicht zurück in den Zirkus. Der Verwaltungsgerichtshof in München hat heute entschieden, dass die Beschlagnahmung des Zirkusbären Ben in Niederbayern durch das Landratsamt Deggendorf rechtmäßig war. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hatte der Halter des Braunbären Ben des Zirkus Alberti zuvor Beschwerde eingelegt.

Wildtiere gehören nicht in den Zirkus

Das Urteil macht wieder deutlich, dass Bären und andere Wildtiere nicht in den Zirkus gehören. Ihren Bedürfnissen nach Bewegung, artgerechter Beschäftigung und Unterbringung kann dieser in keiner Weise gerecht werden. Braunbär Ben war der letzte Bär in Deutschland, der im Zirkus auftreten musste.

Braunbär war in einem viel zu kleinen Gehege untergebracht

So war der Bär bis zu seiner Wegnahme bei geschlossener Seitenklappe in einem höchstens 3,52 m x 2,41 m großen abgetrennten Bereich des Bärenwagens untergebracht. In dieser Zeit hatte der Bär weder Beschäftigung noch Zugang zu einem artgerecht gestalteten Außengehege. Laut Auffassung des Gerichts sei er alleine deswegen erheblich vernachlässigt worden. Neben der nicht tierschutzgerechten Haltung des Bären führte der Verwaltungsgerichtshof auch sicherheitsrechtliche Aspekte an. Zudem begründete er seine Entscheidung damit, dass der Zirkus Alberti bereits in der Vergangenheit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hatte und daher davon auszugehen sei, dass dies auch in Zukunft weiterhin der Fall sein dürfte.

Hintergrundinformationen zum Thema Wildtiere im Zirkus finden Sie hier und in dem Titelthema Manege frei von DU UND DAS TIER, das Mitgliedermagazin des Deutschen Tierschutzbundes.

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