Berlin beschließt neues Hundegesetz

Nach längerem Hin und Her hat der Senat nun das neue Hundegesetz beschlossen. Die Regelungen treten nicht sofort in Kraft. Klar ist, dass sich in Berlin viel für die Hundebesitzer ändern wird – und das eher zum Nachteil. Die umstrittene Rasseliste bleibt im neuen Hundegesetz beispielsweise bestehen, denn die sogenannten Listenhunde werden künftig in einer Rechtsverordnung festgeschrieben. Damit bleiben die Tierheime nach wie vor auf diesen Hunden „sitzen“, da es sehr schwierig ist, solche Hunde unter den Umständen der Rasseliste zu vermitteln.

Leinenzwang für alle Hunde

Neu im Hundegesetz ist der Leinenzwang für alle Hunde im Stadtgebiet. Je nach Gebiet darf die Hundeleine bis zu zwei Meter lang sein. Einen Meter auf den Straßen und frequentierten Plätzen und zwei Meter in Grünanlagen. Lediglich Hundehalter, die eine Sachkunde nachweisen können, sind von der Leinenpflicht befreit. Zudem können Stadtbezirke jetzt ganz regulär ein Hundeverbot erlassen. Dadurch können Hundehalter ihren Hund zum Beispiel nicht mehr an so ausgewiesenen Flächen mitnehmen.

Der Tierschutzverein für Berlin, Mitgliedsverein des Deutschen Tierschutzbundes, ist enttäuscht über das Gesetz. Das Zusammenleben zwischen Menschen mit und ohne Hund in einer Großstadt wird sich dadurch nicht entspannen.

(Foto: Frederik Rösch)

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