Bei der Anbindehaltung für Rinder tut sich etwas

Am vergangenen Freitag stand der Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung für Rinder auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt den hessischen Entschließungsantrag, der längt überfällig ist. Bislang gibt es für die Haltung von Rindern ab dem sechsten Lebensmonat keine rechtlich verbindlichen Vorschriften. In der Anbindehaltung können sich die Rinder weder frei bewegen noch die wichtigen Sozialkontakte zu anderen Mitgliedern der Rinder-Herde pflegen. Obwohl die veraltete Haltungsmethode den Standards einer modernen artgerechten Tierhaltung bei weitem nicht genügt, ist sie noch weit verbreitet – insbesondere in der Milchviehhaltung in Süddeutschland.

Rinder in Anbindehaltung leiden

„Der Ausstieg aus der Anbindehaltung ist aus Tierschutzsicht längst überfällig. Diese Form der Tierhaltung ist von einer tiergerechten Haltung weit entfernt und mit einer modernen Landwirtschaft nicht länger vereinbar. Wir unterstützen daher den Antrag von Hessen, auch wenn in diesem leider nicht von einem kompletten Verbot der Anbindehaltung die Rede ist, sondern lediglich von einem Verbot der ganzjährigen Anbindung“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Die Pressemeldung des Deutschen Tierschutzbundes finden Sie hier.

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