Das Ringen um Zirkus-Bär Ben ist zunächst beendet

Der Jubel aller Tierschützer war groß als das Veterinäramt Deggendorf Braunbär Ben, einen der letzten Zirkusbären Deutschlands, beschlagnahmt hatte. Der Bär ist 22 Jahre alt und fristet seit Jahren ein tierunwürdiges Leben zwischen Zirkusmanege und engem Zirkuswagen.

Doch die Freude sollte nicht lange anhalten: das Verwaltungsgericht Regensburg hatte nämlich beschlossen, dass Bär Ben zurück zu seinem Besitzer soll. Grund für das aus Tierschutzsicht völlig unverständliche Urteil war ein Formfehler bei der Beschlagnahmung des Bären. So hatte das Landratsamt laut Gericht den Beschluss nur mündlich, nicht aber schriftlich begründet, wie es die Verwaltungsgerichtsordnung verlangt. Zudem sei mit der Maßnahme bereits begonnen worden, als die Anordnung noch gar nicht bekannt gegeben war.

Richter bestätigen Beschlagnahmungsbescheid

Anlass der Beschlagnahmung war, dass der Zirkus Louis Knie den Bären zwei Mal innerhalb einer Woche in einer verdunkelten Gitterbox zurückgelassen haben soll. Der Bär durfte in den beiden Städten nicht auftreten, da dort ein Wildtierverbot besteht.

Noch am selben Abend bestätigten die Richter den schriftlichen Beschlagnahmungsbescheid. Zugleich lehnten sie die vom Eigentümer verlangte Herausgabe des Braunbären ab. Damit darf Bär Ben weiter in der Obhut des Landratsamtes bleiben und muss nicht an den Zirkus herausgegeben werden.

Bär hatte weder Futter noch Wasser im Käfigwagen

Die Begründung der Richter beruhte darauf, dass der Besitzer das Tier erheblich und wiederholt vernachlässigt habe. Damit sei die Beschlagnahmung durch das Landratsamt Deggendorf nicht zu beanstanden. So war der Bär auf dem Volksfestplatz im niederbayerischen Plattling unter anderem ohne Futter, Wasser und ohne Zugang zum Außenbereich im fensterlosen Drittel seines Käfigwagens gefunden worden. Ähnliches soll es sich am vorherigen Standort in Gunzenhausen zugetragen haben.

Dennoch ist noch nicht das letzte Wort gesprochen, da Bens Besitzer gegen den Eilbeschluss beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen kann.

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