Autor: Nadine Carstens, Redakteurin DU UND DAS TIER
Der Ausnahmezustand ist zur Regel geworden und die Angst um das Schicksal all der in Not geratenen Tiere sowie um die eigene Existenz ein ständiger Begleiter. In ganz Deutschland klagen die Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen seit Jahren über die akut zugespitzte Situation, mit der sie ihren Alltag bestreiten und um das Leben zahlreicher Tiere kämpfen müssen. Die Einrichtungen sind fast ausnahmslos überfüllt, unterfinanziert und am Rande ihrer psychischen, räumlichen und finanziellen Kapazitäten. Sie sehen sich konfrontiert mit maroden Gebäuden, gestiegenen Kosten für Energie, Personal und tierärztliche Behandlungen sowie verschärften Vorgaben etwa im Bereich Tierseuchen und Arbeitsschutz. Um ihren Betrieb einigermaßen aufrecht zu erhalten, sind sie auf private Spenden angewiesen. Rücklagen zu bilden ist so gut wie unmöglich. Somit besteht auch oft keine Chance für dringend notwendige Investitionen in Sanierungen, neue Gebäude, Quarantänestationen oder erforderliche Ausstattung, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Vielmehr dreht sich die Kostenspirale unaufhaltsam weiter.
Doch egal wie laut die Tierschützer*innen Alarm schlagen, ihre Hilferufe werden überhört. Obwohl der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel fest im Grundgesetz verankert ist, kommt die Politik ihrer Verantwortung nicht nach und lässt den praktischen Tierschutz faktisch im Stich. So hat die Bundesregierung zwar finanzielle Unterstützung im Koalitionsvertrag zugesagt, im Bundeshaushalt 2026 aber nichtsdestotrotz erneut keine Mittel für die Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen bereitgestellt. Als Dachverband ist der Deutsche Tierschutzbund nicht bereit, das länger hinzunehmen, und ist nun vor Gericht gezogen. Am 20. Mai hat der Verband beim Verwaltungsgericht Köln eine Verpflichtungsklage gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, eingereicht. Ziel ist, die grundsätzliche Frage staatlicher Verantwortung für den praktischen Tierschutz zu klären. Es soll erstmals gerichtlich klargestellt werden, dass sich aus dem Staatsziel Tierschutz auch eine finanzielle Verpflichtung für den Bund ergibt. „Seit Jahrzehnten wälzt der Staat zentrale Aufgaben des Tierschutzes – und damit die Erfüllung eines Staatsziels – auf gemeinnützige Vereine ab, ohne deren Fortbestand ausreichend abzusichern oder überhaupt die Leistungen angemessen wertzuschätzen“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Belastung ist nicht mehr zu schultern, die Kosten steigen massiv. Immer mehr Tiere bleiben immer länger in den Einrichtungen, die gesetzlichen Auflagen steigen. Das zwingt zu hohen Investitionen in Gebäude und Ausstattung, abgesehen von energetischen Herausforderungen.“

An der Klage stellvertretend beteiligt sind vier örtliche Mitgliedsvereine des Deutschen Tierschutzbundes – Tierschutz für Osterode und Umgebung, Tierschutzverein Oberhavel, Tierschutz Nordhausen und Tierschutzbund Greifswald und Umgebung. Sie stehen beispielhaft für den Investitionsbedarf in dreistelliger Millionenhöhe, der sich in den vergangenen Jahren in Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen gebildet hat. Der an der Klage beteiligte Mitgliedsverein Tierschutz für Osterode und Umgebung aus Niedersachsen etwa muss dringend seine sanierungsbedürftigen Gebäude zur Unterbringung von Hunden und Katzen erneuern oder sanieren, um genügend Kapazität zu haben und weiterhin den Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung zu genügen. Dazu ist entweder der Neubau eines Hundehauses und der Umbau des Altbestandes für Katzen oder aber der Umbau des Altbestandes für Hunde sowie der Erwerb einer neuen Immobilie für Katzen notwendig. Auf den Verein kommen somit Investitionskosten von mindestens 800.000 Euro bis hin zu zwei Millionen Euro zu. Auch der Tierschutzverein Oberhavel in Brandenburg sieht sich mit immensen Investitionskosten konfrontiert. Eigentlich müsste dieser ebenfalls zwingend bestehende Gebäude sanieren, unter anderem wegen Lärmschutzauflagen. Denn das Gebell der untergebrachten Hunde, das durch die alten Mauern nach außen dringt, ist lauter als erlaubt. Der Investitionsbedarf: etwa 600.000 Euro.
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Der Verein Tierschutz Nordhausen in Thüringen kann unterdessen der hohen und stetig steigenden Anzahl akut schutzbedürftiger Katzen in den vorhandenen Gebäuden nicht gerecht werden und hat dringenden Investitionsbedarf in Höhe von circa 350.000 Euro zum Kauf eines Grundstücks und Bau eines Katzendorfs. „Wir sind ein rein ehrenamtlicher, gemeinnütziger Verein. Wir investieren unsere Freizeit, unsere Kraft, unsere privaten Ressourcen und übernehmen freiwillig Aufgaben, die eigentlich Teil staatlicher Verantwortung sind“, so Kevin Schmidt, Vorsitzender des Vereins Tierschutz Nordhausen und Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Thüringen. Die mangelnde Unterstützung seitens der Politik zeige sehr deutlich, welchen Stellenwert Tierschutz in Deutschland trotz Staatsziel oft noch habe. „Wenn selbst ehrenamtliche Vereine, die freiwillig einen Teil öffentlicher Aufgaben übernehmen, auf sich allein gestellt bleiben, dann läuft strukturell etwas gewaltig falsch. Wer Tiere schützen will, muss endlich die Menschen und Vereine stärken, die diese Verantwortung jeden einzelnen Tag praktisch tragen.“ Der Tierschutzbund Greifswald und Umgebung aus Mecklenburg- Vorpommern muss ebenfalls ein neues Katzenhaus errichten, um gesetzliche Vorgaben zur Tierhaltung zu erfüllen und den Arbeitsschutz für Mitarbeiter*innen einzuhalten. Das bestehende Gebäude ist nicht sanierungsfähig. „Es regnet rein, es schimmelt, der Boden sackt ab und wir haben keine zentrale Heizung“, berichtet Franziska Kraatz, Vorsitzende des Tierschutzvereins. So besteht nun dringender Investitionsbedarf in Höhe von etwa einer Million Euro. „Viel zu lange wird Tierschutz schon allein vom Ehrenamt getragen und einzig durch Spenden finanziert. Bleiben Investitionen seitens des Bundes weiterhin aus, werden neben uns viele andere Organisationen ihre Arbeit aufgeben müssen“, mahnt Kraatz.
Es sind nur einzelne Beispiele, die stellvertretend für den drohenden Kollaps der Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen in ganz Deutschland stehen. Sie zeigen: Es kann so nicht weitergehen. Der praktische Tierschutz steht mit dem Rücken zur Wand, während der Bund die Verantwortung auf die Länder und Kommunen abschiebt. Dass es durchaus möglich ist, mit dem nötigen politischen Willen finanzielle Mittel im Haushalt bereitzustellen, zeigt die im September 2025 beschlossene sogenannte Sportmilliarde: Für die Sanierung kommunaler Sportstätten können Städte und Gemeinden seit Kurzem Fördermittel direkt beim Bund beantragen. Der Tierschutz ist sogar als Staatsziel im Grundgesetz verankert – was den Bund also eindeutig verpflichtet, den Schutz von Tieren bei allen staatlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Laut der vom Deutschen Tierschutzbund eingereichten Klageschrift gilt dies im Besonderen bei Abwägungsentscheidungen wie der Aufstellung des Haushalts. Nun obliegt es dem Verwaltungsgericht Köln, eine Entscheidung im Sinne des Tierschutzes zu fällen.
Im Interview erläutert Katharina Schneider, Leiterin des Fachbereichs Recht beim Deutschen Tierschutzbund, was der Dachverband konkret mit seiner Klage gegen die Bundesrepublik bezweckt, und was die weiteren Schritte sind.
Welche Klage hat der Deutsche Tierschutzbund gegen die Bundesrepublik eingereicht?
Katharina Schneider: Es handelt sich um eine Verpflichtungsklage in Form einer Untätigkeitsklage. Sie dient dazu, eine Entscheidung über einen Antrag zu erzwingen. Der Deutsche Tierschutzbund hatte bei der Bundesregierung einen Antrag auf Zurverfügungstellung von Investitionshilfen für Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen gestellt. Mit der Verpflichtungsklage, in Form einer Untätigkeitsklage, betreten wir und die von uns beauftragte Kanzlei juristisches Neuland.
Was bezweckt der Deutsche Tierschutzbund konkret?
Schneider: Im Kern geht es um die grundsätzliche Klärung, ob der Bund durch das Staatsziel Tierschutz eine finanzielle Mitverantwortung für die infrastrukturelle Absicherung des praktischen Tierschutzes trägt. Wir wollen erstmals gerichtlich klarstellen lassen, dass sich aus dem Staatsziel Tierschutz auch eine finanzielle Verpflichtung für den Bund ergibt. Denn bislang wälzt der Staat die Erfüllung dieses Anspruchs auf private Schultern sowie auf die Länder und Kommunen ab. Zumindest müsste der Bund den Fortbestand der Einrichtungen, die die Versorgung in Not geratener und hilfsbedürftiger Tiere im Sinne des Staatsziels Tierschutz übernehmen, sicherstellen. Nicht zuletzt ist die Pflege von Fundtieren eine kommunale Pflichtaufgabe, die der Gesetzgeber sich selbst übertragen hat – dafür muss er auch finanziell einstehen. Hintergrund ist der bundesweite Investitionsstau in Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen, etwa bei Gebäuden, Quarantänebereichen oder technischer Infrastruktur. Ziel ist also nicht, vorrangig einzelne Fördermittel durchzusetzen, und es geht ausdrücklich nicht um laufende Betriebskosten, die weiterhin Gegenstand kommunaler Verhandlungen bleiben.
Wieso sind nicht mehr als vier Mitgliedsvereine an der Klage beteiligt?
Schneider: Der Deutsche Tierschutzbund als Dachverband klagt gemeinsam mit den vier örtlichen Tierschutzvereinen stellvertretend für alle Tierschutzvereine in Deutschland. Eine Beteiligung aller Tierschutzvereine, die in Deutschland Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen betreiben, wäre sowohl aus praktischen als auch aus finanziellen Gründen unmöglich. Ein Urteil wird jedoch für alle Tierschutzvereine im Land von großer Bedeutung sein.
Wie geht es jetzt weiter?
Schneider: Nach Einreichung der Klageschrift muss diese zunächst formell angenommen werden. Es wird etwa geprüft, inwiefern der Deutsche Tierschutzbund klageberechtigt ist. Ohne Verbandsklagerecht können wir leider nicht stellvertretend für die uns angeschlossenen Mitgliedsvereine klagen, allerdings betreiben wir mit unserem Tierschutzzentrum Weidefeld in Kappeln und unserem Sonnenhof im bayerischen Rottenbuch eigene tierheimähnliche Einrichtungen, die uns eine Klage ermöglichen. Da wir formell in diesem Fall aber nicht für unsere Mitgliedsvereine sprechen dürfen, reichen wir die Klage gemeinsam mit vier weiteren Tierschutzvereinen als Mitstreiter ein. Diese stehen stellvertretend für die rund 550 Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen, die Mitglied im Deutschen Tierschutzbund sind. So kann die Entscheidung des Gerichts am Ende auch als wegweisend für alle anderen Tierschutzvereine gelten.
Vielen Dank für das Gespräch.