Autor: Joscha Duhme, Redakteur DU UND DAS TIER
Manchmal lohnt sich der Blick nach nebenan, wie sich aktuell in den Niederlanden zeigt. Denn das höchste Verwaltungsgericht unseres Nachbarlandes hat ein Urteil gefällt, das auch hierzulande Auswirkungen haben sollte – für jährlich mehr als 600 Millionen Hühner. Das Gericht stellte darin klar, dass die bislang übliche Praxis des Kopfüberfangens in Geflügelbetrieben nicht mit den europäischen Tierschutzvorgaben vereinbar ist. Auch in Deutschland fangen externe Fänger*innen- Kolonnen Legehennen und Masthühner und tragen mehrere Tiere pro Hand, jeweils meist nur an einem Bein, kopfüber zu den Transportkisten. „Dabei werden die Tiere nicht selten erheblich verletzt. Mitunter kommt es zu Knochenbrüchen“, erklärt Annika Lange, Referentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Die niederländische Geflügelwirtschaft muss das tierschutzwidrige Kopfüberfangen bis zum 1. Januar 2027 einstellen – sonst drohen Geldstrafen bis zu 60.000 Euro.

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