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Vier Fragen an Dr. Barbara Hendricks

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Vier Fragen an Dr. Barbara Hendricks

Die Redaktion von DU UND DAS TIER hat im Rahmen des Parlamentarischen Tierschutzfrühstücks in Berlin mit Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), gesprochen.

Der Tierschutz fällt grundsätzlich nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich. Welche Möglichkeiten Ihres Hauses sehen Sie, wenn es um den Tierschutz geht?

Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Berlin. Foto: BMUB/Harald Franzen

Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Berlin.

Ich bin für den Artenschutz zuständig. Dabei geht es um das Wohlergehen und den Schutz von Tieren und Pflanzen in ihren natürlichen Lebensräumen. Ich will aber auch helfen, dass die Nachfrage in Deutschland und darüber hinaus nicht zu Gefährdungen von Tier- und Pflanzenbeständen in anderen Teilen der Welt führt, zum Beispiel beim Elefanten, Nashorn, Löwen oder auch bei vielen Reptilien. Wenn Tiere, die aus Gründen des Artenschutzes Besitz- und Handelsbeschränkungen unterliegen, ausnahmsweise in Menschenobhut gehalten werden dürfen, dann möchte ich auch, dass diese Haltungen guten fachlichen Standards entsprechen. Wenn Tiere schon nicht in der Natur leben, sollen sie in Haltungen auch nicht leiden. Tierschutz bei der Haltung ist deswegen auch Bestandteil artenschutzrechtlicher Vorgaben. Aber auch unabhängig von meinem eigentlichen Aufgabenbereich: Ich möchte jedem unnötigen Tierleid sowie Schmerzen und Qualen von Tieren im Rahmen meiner Möglichkeiten entgegentreten. Ich freue mich, wenn sich der Deutsche Tierschutzbund auch auf dem Gebiet des Wildtierhandels engagiert und deshalb bin ich auch gerne zum Parlamentarischen Frühstück gekommen.

Welche Maßnahmen plant Ihr Ministerium, um stärker gegen den Internethandel mit bedrohten Arten vorzugehen?

Die Kontrolle des Internets auf illegale Geschäfte ist in allen Bereichen – nicht nur beim Artenschutz – eine Herausforderung für die Behörden. Die artenschutzrechtlichen Besitz- und Handelsbeschränkungen gelten auch für Käufe im Internet. Das BMUB führte im Frühjahr 2015 einen Workshop mit Vertretern der größten Plattformprovider in Deutschland durch, um Maßnahmen zur Regulierung und Eindämmung des Onlinehandels mit geschützten Arten zu diskutieren. Dabei wurde eine enge Zusammenarbeit und Unterstützung zwischen Providern und Bundesbehörden vereinbart, um in Zukunft den legalen Handel besser zu kontrollieren und den illegalen Handel zu bekämpfen.

Sie haben gesagt, dass Sie die Einführung einer ressortübergreifenden Haltungsverordnung für Wildtiere unterstützen würden. Wie sollte diese in Ihren Augen aussehen?

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Situation beim Handel und bei der privaten Haltung von exotischen Tieren und Wildtieren zu verbessern. Dabei sind Aspekte des Tierschutzes, des Natur- und Artenschutzes, des Gesundheitsschutzes und der öffentlichen Sicherheit zu berücksichtigen. Ich setze mich dafür ein, die bereits bestehenden gesetzlichen Anforderungen an den Handel mit und die Haltung von exotischen Tieren und Wildtieren weiterzuentwickeln. Dabei denke ich an eine ressortübergreifende Verordnung mit spezifischen Anforderungen an die Haltung aus Tierschutzgründen, wegen Invasivität oder Giftigkeit oder aufgrund der anderen oben genannten Gefahren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat ein Vorhaben in Auftrag gegeben, dass Tierschutzprobleme bei der Haltung von exotischen Tieren und Wildtieren besser identifizieren soll. Die Ergebnisse dieses wichtigen Vorhabens werden abzuwarten sein.

Sehen Sie ein Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen als ein geeignetes Mittel an, die Trophäenjagd auf vom Aussterben bedrohte Tierarten einzudämmen?

Deutschland ist dem vorsorgenden Artenschutz verpflichtet und hat sich international und in der Europäischen Union führend und engagiert dafür eingesetzt, dass durch die Trophäenjagd freilebende Populationen nicht gefährdet werden. Der Rechtsrahmen ist durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 einheitlich und verbindlich in der EU festgelegt worden. Mehr Sorge machen mir in diesem Zusammenhang Arten mit geringerem Schutzstatus. Bei diesen Arten, wie zum Beispiel dem Löwen, sieht das internationale Recht keine Überprüfung der Nachhaltigkeit beim internationalen, nicht kommerziellen Handel mit Trophäen vor. Das ist nicht akzeptabel. Gerade beim Löwen beobachteten wir starke Bestandsrückgänge in den vergangenen Jahren, die zum Teil auch auf eine nicht nachhaltige Bejagung zurückgehen. Die Bundesregierung hat darum über die Positionierung in der EU für eine Verschärfung auf internationaler Ebene gekämpft. Die vergangene CITES Vertragsstaatenkonferenz hat diese Verschärfung aber leider nicht unterstützt. Die Bundesregierung konnte aber erreichen, dass für Trophäen bei sechs Arten zumindest auf EU-Ebene eine Einfuhrgenehmigungspflicht geschaffen wird, in deren Rahmen geprüft wird, ob die Bejagung der jeweiligen Population geschadet hat oder nicht. Auf dieser Basis hat die Union etwa die Einfuhr von Trophäen des afrikanischen Elefanten aus Tansania abgelehnt. In Bezug auf die Ausfuhr von Löwentrophäen aus Tansania ist diesem Staat eine Senkung seiner Quote nahegelegt worden; diese Entscheidung steht im Frühjahr 2016 zur Überprüfung an. Ich wünsche mir eine weitere Verbesserung der internationalen Regelungen bei Jagdtrophäen unter Artenschutzgesichtspunkten und werde mich in dieser Sache auch weiterhin engagieren.