So gelingt der Umzug mit Tieren

Stressfrei ins neue Zuhause

Aus dem Print-Magazin
So gelingt der Umzug mit Tieren

Stressfrei ins neue Zuhause

Ein Umzug ist immer aufregend – nicht nur für uns Menschen, sondern auch für unsere Hunde, Katzen und kleinen Heimtiere. Mit der richtigen Vorbereitung können Halter ihren tierischen Schützlingen den Ortswechsel jedoch erleichtern und für eine stressfreie Eingewöhnung in der neuen Umgebung sorgen.

  • Autor: Nadine Carstens, Redakteurin DU UND DAS TIER

Ein Umzug ist immer aufregend – nicht nur für uns Menschen, sondern auch für unsere Hunde, Katzen und kleinen Heimtiere. Mit der richtigen Vorbereitung können Halter ihren tierischen Schützlingen den Ortswechsel jedoch erleichtern und für eine stressfreie Eingewöhnung in der neuen Umgebung sorgen.

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Wann Mieter eine Haltungserlaubnis für ihre Tiere benötigen

  • Bevor Tierhalter einen Mietvertrag unterschreiben, sollten sie als allererstes klären, ob sie in ihrer Wohnung überhaupt Tiere halten dürfen. „Eine generelle gesetzliche Regelung zur Tierhaltung in Mietwohnungen gibt es nicht. Es kommt immer darauf an, was im Mietvertrag steht beziehungsweise welche Form der Tierhaltung die Vermieter beim Einzug ausdrücklich genehmigt haben“, erläutert Evelyn Ofensberger, Leiterin der Abteilung Recht beim Deutschen Tierschutzbund. „Eine solche Vereinbarung steht in der Regel nicht in den Allgemeinen Vertragsbedingungen des Mietvertrags, sondern muss am Vertragsende handschriftlich eingefügt werden oder es muss eine möglichst schriftliche Genehmigung der Vermieter erteilt werden.“ Üblicherweise geben Vermieter die Erlaubnis nur für bestimmte Tiere oder für eine begrenzte Zahl von Tieren – zum Beispiel für einen Hund oder zwei Katzen. „Wer weitere Tiere adoptieren möchte, benötigt dann eine zusätzliche Genehmigung“, so Ofensberger. Generell gilt:
  • Die Haltung von kleinen Heimtieren wie Kaninchen, Meerschweinchen und Hamstern dürfen Vermieter nicht verbieten, solange die Mieter nicht übermäßig viele dieser Tiere halten.
  • Auch die Haltung von Hunden und Katzen dürfen Vermieter nicht grundsätzlich verbieten – das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil 2013 entschieden.
  • Anders ist das bei sogenannten Listenhunden wie etwa American Staffordshire Terrier oder Bullterrier, also Hunderassen, die zum Teil gesetzlich als gefährlich eingestuft werden – in diesem Fall dürfen Vermieter ein pauschales Haltungsverbot aussprechen. Die Regelungen für die Haltung „gefährlicher“ Tiere variieren von Bundesland zu Bundesland – über die genauen Auflagen sollten Besitzer sich daher früh genug informieren.
  • Für die Haltung anderer Tiere, die ebenfalls aufgrund ihrer Größe oder ihrer Giftigkeit als gefährlich gelten, benötigen Besitzer ebenfalls die Erlaubnis der Vermieter – das trifft zum Beispiel auf Schlangen, Vogelspinnen oder Skorpione zu.
  • Grundsätzlich ist eine offene, ehrliche Kommunikation immer hilfreich – sowohl mit den Vermietern als auch mit den Nachbarn. Selbstverständlich ist für ein harmonisches Miteinander auch die Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft wichtig – ist zum Beispiel bekannt, dass ein Nachbar Angst vor Hunden hat, sollten Halter sie im Hausflur immer an der Leine führen.
  • Online finden Sie Argumente für die Halter von Listenhunden, die ihnen im Gespräch mit Vermietern weiterhelfen, sowie Informationen zu den von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Auflagen.
    tierheime-helfen.de/listenhunde

Bildrechte: Artikelheader: Unsplash – Erda Estremera (Hund im Karton); Fotos: Fidel Fernando (Katze), Natasha Reddy (Kaninchen); Pixabay – Denis Doukhan (Hund auf Sofa)