Autor: Christoph Götz, Redakteur DU UND DAS TIER
In der Ausgabe 3/2026 von DU UND DAS TIER haben wir unter dem Titel „Alarmierender Rückschritt“ darüber berichtet, dass die Bundeswehr damit rechnet, in den kommenden Jahren häufiger auf Tierversuche in Forschung und Ausbildung zurückzugreifen. Unser Artikel hat Hans-Georg Kluge, Rechtsanwalt und Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, dazu veranlasst, beim Bundesministerium der Verteidigung einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu stellen. Das Gesetz gibt allen Bürger*innen das Recht, Informationen von Bundesbehörden einzusehen. Kluge will wissen, ob die Bundeswehr mit Billigung des Ministeriums mehr Tierversuche für militärische Zwecke einplant und ob das Ministerium dies mit dem Tierschutzgesetz für vereinbar hält. Außerdem verlangt er, sämtliche internen Dokumente dazu einzusehen.
Öffentlich bekannt ist bislang wenig. Dass die Bundeswehr mit einem Anstieg rechnet, kam überhaupt nur ans Licht, weil die Fraktion Die Linke im Bundestag schriftlich bei der Bundesregierung nachgefragt hatte. In ihrer Antwort nannte die Regierung als Grund dafür unter anderem die angespannte geopolitische Lage. 2024 verwendete das Verteidigungsministerium 294 Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken, überwiegend Ratten, aber auch Hunde und Schafe. Laut der Antwort sollen Tiere künftig zum Beispiel dafür herhalten, die Folgen von Vergiftungen mit Nervenkampfstoffen zu erforschen. Darüber hinaus macht die Regierung kaum Angaben und verweist darauf, dass die Informationen als Verschlusssache eingestuft sind. Rechtlich gilt: Das Tierschutzgesetz verbietet, Waffen und Munition an Tieren zu entwickeln oder zu erproben. An lebenden Tieren zu üben, wie sich Kriegsverletzungen medizinisch versorgen lassen, ist der Bundeswehr jedoch erlaubt. Nachdem die Pläne bekannt geworden waren, hatte sich der Deutsche Tierschutzbund bereits Ende Juni in einem Schreiben an Verteidigungsminister Boris Pistorius gewandt. Darin forderte er, in der wehrmedizinischen Forschung und Ausbildung konsequent auf tierversuchsfreie Methoden umzusteigen.
Den Eingang von Kluges Antrag hat das Verteidigungsministerium bereits bestätigt. Nun muss es reagieren: Grundsätzlich sieht das IFG vor, dass Bundesbehörden Anfragen in der Regel innerhalb eines Monats beantworten. Für den Fall, dass das Ministerium ihm nicht oder nur unzureichend antwortet, hat Kluge bereits angekündigt zu klagen.
Der Deutsche Tierschutzbund, der sich bereits direkt an Verteidigungsminister Pistorius gewandt hat, begrüßt, dass Kluge das Thema nun auch auf juristischem Weg aufgreift. „Wir freuen uns, dass Herr Kluge unser Anliegen mit rechtlichen Mitteln unterstützt“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, was mit den Tieren bei der Bundeswehr geschieht. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, für Transparenz zu sorgen und Tierversuche beim Militär zu beenden, statt sie auszuweiten.“ Für die Ausbildung von Sanitäter*innen gibt es beispielsweise längst tierversuchsfreie Alternativen, etwa virtuelle Simulationen und Übungspuppen. „Die Regierung muss die Reduktionsstrategie weiterverfolgen, die ihre Vorgängerin begonnen hat, und moderne Methoden ohne Tierleid konsequent einsetzen und weiterentwickeln“, fordert Schröder. „Die EU will Tierversuche langfristig vollständig ersetzen. An diesem Ziel muss sich auch die Bundeswehr messen lassen.“