Autor: Christoph Götz, Redakteur DU UND DAS TIER
Puten sind neugierige, soziale Tiere. In freier Natur erkunden sie ihre Umgebung und genießen es, auf dem Boden zu picken und im Sand zu baden. In deutschen Mastbetrieben können sie dieses Verhalten kaum ausleben. Tausende Tiere stehen dort dicht an dicht in kahlen, tristen Hallen – ohne Abwechslung, ohne Rückzugsorte. Dank eines wegweisenden Grundsatzurteils könnte sich das aber bald ändern. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat Ende April entschieden, dass die konventionelle Putenhaltung gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Konkret ging es um einen Putenmastbetrieb in Baden-Württemberg. Dieser habe die tierschutzrechtliche Pflicht, seine Tiere artgemäß unterzubringen, nicht erfüllt, stellte das Gericht fest. Die freiwilligen Brancheneckwerte, auf die sich der Betrieb berief, taugten dabei nicht als Beleg für eine tierschutzkonforme Haltung – sie seien zu sehr von wirtschaftlichen Interessen geprägt und missachteten die Bedürfnisse der Tiere. Außerdem stellten die Richter*innen klar: Auch ohne Putenhaltungsverordnung müssen die Behörden einschreiten, wenn Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen.
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Mit dem Urteil bestätigt das Gericht, was der Deutsche Tierschutzbund seit Jahren anprangert: „Dass verbindliche Vorgaben zur Haltung von Puten bis heute in Deutschland fehlen, ist ein Skandal, der massives Tierleid legitimiert“, betont Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Die Branche orientiert sich stattdessen an freiwilligen Eckwerten, die sie 1999 selbst miterarbeitet und zuletzt 2013 überarbeitet hat. Wie sehr die Tiere leiden, zeigt ein Blick in die Ställe. „Hennen werden in rund 16 Wochen auf etwa zwölf Kilogramm gemästet, Hähne in 21 Wochen auf bis zu 23 Kilogramm. Die Körper der Tiere können mit diesem Tempo oft nicht Schritt halten und leiden deshalb häufig an schmerzbedingten Lahmheiten und Herz-Kreislauf- Erkrankungen“, erklärt Franziska Hagen, Referentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Das enge Zusammenleben fördert zudem Aggressionen. Statt die Ursachen zu beseitigen, kürzt die Branche den Puten die Schnäbel. Für die Tiere ist diese Amputation überaus schmerzhaft und schränkt sie zusätzlich bei der Gefiederpflege und Nahrungsaufnahme ein. „Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist jetzt in der Pflicht, verbindliche Haltungsvorgaben für Puten in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu verankern – orientiert an dem, was die Tiere wirklich brauchen“, betont die Expertin. Die fachliche Grundlage dafür liegt bereits vor. Im Februar hat die Europäische Lebensmittelbehörde wissenschaftliche Empfehlungen zur Putenhaltung vorgelegt: deutlich niedrigere Besatzdichten, strukturierte Ställe mit Zugang zu Außenklimabereichen und ein Ende des Schnabelkürzens. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bereits signalisiert, zunächst die schriftliche Urteilsverkündung prüfen zu wollen. Für den Deutschen Tierschutzbund reicht das nicht. „Bundesminister Alois Rainer darf sich nicht länger wegducken“, mahnt Schröder. „Dieses Urteil verpflichtet zum Handeln – sofort und konsequent.“