Autor: Joscha Duhme, Redakteur DU UND DAS TIER
Privatpersonen dürfen Rattengift ab dem 1. Juli weder kaufen noch auslegen. Für diese aggressive Methode müssten sie dann sachkundige Schädlingsbekämpfer* innen beauftragen. Die angepasste europäische Biozidverordnung schützt Menschen, Tiere und die Umwelt. Um Ratten vom Grundstück zu vertreiben, empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund tierschutzkonforme präventive Maßnahmen. Schon vor über zehn Jahren hat er mit seiner europäischen Dachorganisation Eurogroup for Animals gefordert, die Verordnung so anzupassen, dass vor dem Einsatz von Schädlingsbekämpfung alle nicht-invasiven Maßnahmen ausgeschöpft werden.

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